Niemals normal
Nach langem Ringen trat im November 2024 endlich das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Nun hat das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf vorgelegt, der die antidiskriminierende Zielsetzung des SBGG weit verfehlt: Der alte Geschlechtseintrag und die alten Vornamen einer Person sollen nach einer Änderung gemäß SGBB Bestandteil ihres behördlichen Datensatzes bleiben und diese Daten mit anderen Behörden geteilt werden. Das kreiert eine unnötige Datenflut und gefährdet Grundrechte.
