Articles for tag: BrexitConstitutional MomentEuropean FederalismGewaltenteilungParliamentary Sovereignty

Sovereignty means Sovereignty: Über den Verlust von Rechten entscheidet das Parlament

Großbritannien darf erst nach einem Parlamentsbeschluss aus der EU austreten. Das hat der englische High Court auf eine Klage von Bürgern hin entschieden. Bleibt die Entscheidung bestehen, könnte sie den Zeitplan für den EU-Austritt durcheinander bringen, noch bevor dieser eigentlich begonnen hat. Verhindert wird der Brexit aber höchstwahrscheinlich nicht mehr.

Is the US Constitution to blame for the Rise of Donald Trump? An Interview with SANFORD LEVINSON

"My view is that things will get worse before they get worse. Assuming Clinton wins, there will be tremendous relief and elation on November 9th. If the Republicans keep the House, on November 10th there will be the realization that this election is the most important election in our lifetimes only because of the rejection of Donald Trump. He is a real menace, of course. But in terms of an election that really breaks the logjam, no: It will be more of the same. More of this sick feeling that the national government is really incapable of responding to challenges except if Presidents can push the envelope of executive power, which will just fuel the rage of the opposition party."

Ist die US-Verfassung schuld am Aufstieg von Donald Trump? Ein Interview mit SANFORD LEVINSON

"Meine Ansicht ist, dass die Dinge schlimmer werden, bevor sie schlimmer werden. Unterstellt, Clinton gewinnt: Es wird enorme Erleichterung und Freude am 9. November geben, aber wenn die Republikaner das Abgeordnetenhaus halten, wird schon am 10. November die Erkenntnis einkehren, dass diese Wahl die wichtigste Wahl in unserem Leben allein deswegen war, weil wir Donald Trump verhindert haben. Er ist eine echte Bedrohung, natürlich. Aber was die Erwartung betrifft, durch die Wahl den Reformstau aufzulösen, nein: es wird nur mehr vom Gleichen geben. Mehr von diesem elenden Gefühl, dass die nationale Regierung nicht wirklich in der Lage ist, auf Herausforderungen zu reagieren…"

Warum das Grundgesetz die Rehabilitierung strafrechtlich verfolgter Homosexueller fordert und nicht verhindert

Bundesjustizminister Heiko Maas hat angekündigt, nach der erst 1994 aufgehobenen Anti-Homosexuellen-Strafnorm § 175 StGB Verurteilte zu rehabilitieren. Das hatten zuvor Verfassungsrechtler für rechtswidrig gehalten: angeblich verstoße eine solche legislative Aufhebung von Urteilen der Justiz gegen die Prinzipien der Gewaltenteilung, der Rechtssicherheit und der Gleichheit. Halten diese Einwände näherer Betrachtung stand?

Die Kanzlerin schützt den Rechtsstaat. Oder wie?

In einem Rechtsstaat, so Kanzlerin Angela Merkel in Sachen Böhmermann, sei „es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen“. Wieso eigentlich nicht? Warum gibt es dann überhaupt ein einschlägiges Ermächtigungsdelikt? Tatsächlich ist nach Art. 1 Abs. 3 GG die Bundesregierung durchaus verpflichtet, eine entsprechende Grundrechtsabwägung vorzunehmen.

Zum Dilemma des Verfassungsgerichtszugangs kleiner Oppositionsparteien: Was sagen eigentlich die Zahlen?

Die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag hat vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert, eine wirkungsvolle parlamentarische Opposition gegen die gegenwärtige Vierfünftelmehrheits-Koalition könne es nicht geben, weil ihr der Zugang zum Verfassungsgericht mittels der abstrakten Normenkontrolle verwehrt bleibt. Mag dieses Argument zwar öffentlichkeitswirksam und normativ diskussionswürdig sein, empirisch haltbar ist es jedenfalls nicht. Wer genauer hinschaut, sieht: eine wirkungsvolle Opposition aus dem Bundestag, die sich rein durch eine Antragsberechtigung für die abstrakte Normenkontrolle konstituiert, gibt es nicht.

Vom Recht der Opposition auf Oppositionsrechte

Muss die Mehrheit der Minderheit genügend Rechte geben, dass es in Deutschlands Demokratie eine effektive Opposition gibt? Darüber wird morgen vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts mündlich verhandelt. Die Fraktion DIE LINKE hatte ein Organstreitverfahren angestrengt, um geklärt zu wissen, ob die derzeitigen Quoren für die Oppositionsrechte im 18. Deutschen Bundestag verfassungsmäßig sind.