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Mehr Parlament in der Außenpolitik und mehr Außenpolitik im Parlament

Das Bundesverfassungsgericht hat gestern der (Nicht-)Informationspraxis der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag in außen- und sicherheitspolitischen Angelegenheiten der Europäischen Union eine klare Absage erteilt. Diese hatte die Bundesregierung bislang grundsätzlich nicht als Anwendungsfall des parlamentarischen Informations-, Dokumententeilhabe- und Mitwirkungsrechts nach Art. 23 Abs. 2 und Abs. 3 GG anerkannt – eine Rechtsauffassung, die einer konstitutionell überholten, letztlich vordemokratischen Idee einer exekutiven Alleinherrschaft über die äußeren, insbesondere militärischen Angelegenheiten verhaftet ist. Das nun ergangene Urteil erfordert von der Bundesregierung eine Kehrtwende, rückt aber auch die Verfassungsentwicklung auf dem Gebiet der parlamentarischen Mitwirkung an der auswärtigen Gewalt generell in den Blick.