Articles for tag: AsylbewerberleistungsgesetzExistenzminimumNordrhein-WestfalenNRWSozialstaatsprinzip

Nordrhein-Westfalens menschenunwürdige Taschengeldpraxis

Dreißig Jahre gibt es das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) nun. Zu diesem Anlass werden vom 20. bis 26. Mai 2023 einige Nichtregierungsorganisationen in der Aktionswoche gegen das AsylbLG darauf aufmerksam machen, dass das Gesetz dringend reformbedürftig ist. Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen verletzt seine Fürsorgepflicht für Geflüchtete mittels eines 'Runderlasses zur Auszahlung des Bargeldbedarfs zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs nach dem Asylbewerberleistungsgesetz'. Teile dieses Runderlasses zur Auszahlung des Bargeldbedarfs sind nach der hier vertretenen Auffassung rechtswidrig.

Klassismus und Grundgesetz

Das Vorhaben der Ampel-Regierung, mit dem Bürgergeld „Hartz IV“ abzulösen und durch die Corona- und Energiekrise ausgelöste Debatten um soziale Entlastungsmaßnahmen (zuletzt auch hier) bestätigen, dass Armut in Deutschland ein Maß erreicht hat, das strukturelle sozialstaatliche Korrekturen erfordert. Um Armut effektiv zu begegnen, bedarf es jedoch auch eines Umdenkens auf Verfassungsebene. Eine Zusammenschau des Sozialstaatsprinzips und der Gleichheitsgarantien bietet Schutz vor klassistisch-intersektionaler Diskriminierung.

Der Gesetzgeber als letzte Hoffnung für Lockdown-Betroffene

Der Bundesgerichtshof wies am 17. März sämtliche Ansprüche auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle während Betriebsschließungen in der ersten Pandemie-Welle im März 2020 zurück. Ohne die Details der schriftlichen Urteilsbegründung abwarten zu müssen, steht eines bereits fest: Hilfeleistungen für von einer Pandemie schwer getroffene Wirtschaftsbereiche sind keine Aufgabe der Staatshaftung, sondern dem Gesetzgeber überlassen. Er ist nun die letzte Hoffnung der Betroffenen auf eine finanzielle Kompensation, gegebenenfalls auch nur als Wirtschaftshilfe.

Klimaschutz oder Sozialstaat?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz vom 24. März 2021 hat der Bundestag mit Gesetzesbeschluss vom 24. Juni 2021 mit dem Ziel umgesetzt, den monierten verfassungswidrigen Zustand zu beseitigen. Parallel zur Umsetzung nimmt eine Debatte über die soziale Dimension des Klimaschutzes Fahrt auf: Der soziale Ausgleich müsse beim Klimaschutz mit bedacht werden.

VB vom Blatt: Acht Gedanken zum Hartz-IV-Urteil des Bundes­verfassungs­gerichts

Die Bundesrepublik ist nach Art. 20 Abs. 1 GG ein Sozialstaat. Bekanntlich ist der konkrete Inhalt des Sozialstaatsprinzips umstritten und lässt dem Gesetzgeber als primärem Adressaten einen weiten Gestaltungsspielraum. Das Bundesverfassungsgericht jedenfalls zeichnet in seinem heutigen Hartz-IV-Urteil das herrschende Paradigma des apertistischen Liberalismus bei der Auslegung des Art. 1 Abs. 1 GG und des Sozialstaatsprinzips nach.

Duftmarken einer Politik der sozialen Kohäsion

Am 10. Juli 2019 hat das Bundeskabinett zwölf „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘“ verabschiedet. Wer das Wort „Maßnahmen“ liest, wird annehmen, es seien spezifische, problemlösende Instrumente vorgestellt worden, mit denen gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden. Dem ist indes nicht so. Absichtserklärungen dominieren, wobei die Modalitäten der Zielverwirklichung weithin vage bleiben und Alltagstaugliches für die nahe Zukunft fehlt.