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The Nationality Lottery

On 24 March 2025, the Amsterdam District Court issued a consequential judgement on deprivation of nationality after a terrorist conviction. The ruling stated that the Dutch government could not revoke the nationality of a person convicted of terrorism-related crimes, declaring it a violation of the prohibition of discrimination based on ethnic origin. The judgement marks a departure from previous case law established by the Council of State – the highest administrative court in the Netherlands – as it reconceptualizes the issue of deprivation of nationality as one of direct discrimination based on ethnic origin. However, it fails to provide a clear explanation for its reasoning and seems to conflate nationality with ethnicity.

Illoyalität als staatsangehörigkeitsrechtlicher Verlustgrund

„Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen“, soll womöglich die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. So sieht es das Sondierungspapier von Union und SPD vor, das ankündigt, ein solches Vorgehen verfassungsrechtlich zu prüfen. Gänzlich neu ist die Forderung nicht. Bereits Friedrich Merz schlug im Wahlkampf vor, straffälligen Mehrstaatern die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Diese in ihrer Systematik an den Terrorismusverlustgrund § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG angelehnten Vorschläge setzen sich jedoch über grundlegende völker- und unionsrechtliche Prinzipien des Ausbürgerungsrechts hinweg und verletzen den verfassungsrechtlich verankerten Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Falltür im Staatsangehörigkeitsrecht

Bereits seit geraumer Zeit besteht der Wille, das Staatsangehörigkeitsrecht zu instrumentalisieren, um Menschen über ihre doppelte Staatsangehörigkeit loszuwerden. Aber auch die etablierten Volksparteien diskutieren offen darüber, wie sich kriminalpolitische Probleme staatsangehörigkeitsrechtlich lösen lassen könnten. Auch wenn mit der Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts im März 2024 die meisten Verlustgründe aus dem StAG gestrichen wurden, bleibt mit dem Terrorismusverlustgrund § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG eine Regelung übrig, die hohes Diskriminierungspotenzial aufweist.

Wer ist das Volk?

Der Begriff des Volkes ist zentral für unser Grundgesetz – und ist es auch seit jeher für rechte Parteien und Bewegungen. Auch die Funktionär*innen, Mitglieder und Anhänger*innen der „Alternative für Deutschland“ (AfD) beziehen sich immer wieder positiv auf den Begriff des Volkes und legen nahe, dass es ein „eigentliches“, über die Gemeinschaft aller Staatsangehörigen hinaus gehendes Volk gebe, das es zu erhalten gelte. Das Grundgesetz zieht dem Volksbegriff allerdings Grenzen.

Staatenlos ab Geburt

Die Ampel-Koalition packt derzeit die Modernisierung (und Liberalisierung) des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) an. Obwohl der Kabinettsentwurf aus August 2023, trotz gewisser Kritikwürdigkeit, viele richtige Neuerungen vorsieht, übersieht der Entwurf einen entscheidenden Punkt: Staatenlosigkeit. Staatenlose Menschen befinden sich – trotz Bemühungen, die negativen Folgen von Staatenlosigkeit zu vermindern – in einer prekären Situation. Sie müssen mit einem ständigen Gefühl der Unsicherheit leben, dürfen nicht wählen und sind in ihrer Reisefreiheit drastisch eingeschränkt.

Deutschlands goldener Pass?

In Deutschland entscheidet der Geldbeutel nicht alleine über die Einbürgerung, aber auch hier können finanzielle Ressourcen eine wichtige Rolle im Einbürgerungsprozess spielen. Der vor wenigen Tagen veröffentlichte Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verschärft dies und trifft auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Zur geplanten Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Die Ampel-Koalition plant eine Liberalisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, mithin eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), und verfolgt damit ihre im Koalitionsvertrag gesetzten Ziele. Nach dem Abebben der ersten reflexartigen Kritikwelle Ende November/Anfang Dezember 2022, scheint eine kurze Einsortierung der geplanten Änderungen angezeigt. Diese zeigt, dass sich Deutschland damit in guter Gesellschaft vieler europäischer Nachbarstaaten befinden würde. Insgesamt sprechen gute Gründe dafür, sowohl Mehrstaatigkeit hinzunehmen als auch das Aufenthaltserfordernis abzusenken.

Einbürgerung und Ausbürgerung

Die von der Bundesinnenministerin vorangetriebene Staatsangehörigkeitsrechtsreform zur Erleichterung der Einbürgerung wirft altbekannte Fragen der Zuordnung von Personen zu Staaten und die damit verbundenen Zugehörigkeitsvorstellungen zu einem Staatsvolk auf. Allerdings liegt auch bei dem aktuellen Reformvorhaben die Aufmerksamkeit nur auf dem Erwerb der Staatsangehörigkeit. Dieser Fokus lässt die andere Seite der Medaille unberücksichtigt: Um die Möglichkeit von Mehrstaatigkeit konsequent für das gesamte Staatsangehörigkeitsrecht umzusetzen, muss die Diskussion zusätzlich für das Ausbürgerungsrecht geführt werden.

Citizenship Imposition is the New Non-Discrimination Standard

Never before has the failure to naturalize been used by the Court against discriminated permanent residents, just as it would be unthinkable to greenlight the humiliation of Muslims by an Islamophobic government for failure to convert. The meaning of ‘discrimination’ in ECHR law has become less clear as a result of Savickis.

Anything Goes?

Last month, the ECtHR ruled in the case of Johansen v. Denmark on the deprivation of nationality and expulsion for terrorist offenses. It rejected the applicant’s complaint of an infringement of Art. 8 ECHR. The decision underlines the Court’s reluctance to engage with issues raised by deprivations of nationality in terrorism cases. Instead of setting out clear limits on such measures based on the rights guaranteed by the Convention, the Court does not seem to be willing to interfere with measures related to national security, no matter how drastic the consequences for the individual.