Illoyalität als staatsangehörigkeitsrechtlicher Verlustgrund
„Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen“, soll womöglich die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. So sieht es das Sondierungspapier von Union und SPD vor, das ankündigt, ein solches Vorgehen verfassungsrechtlich zu prüfen. Gänzlich neu ist die Forderung nicht. Bereits Friedrich Merz schlug im Wahlkampf vor, straffälligen Mehrstaatern die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Diese in ihrer Systematik an den Terrorismusverlustgrund § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG angelehnten Vorschläge setzen sich jedoch über grundlegende völker- und unionsrechtliche Prinzipien des Ausbürgerungsrechts hinweg und verletzen den verfassungsrechtlich verankerten Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit.
