Articles for tag: AmtshaftungEMRKStaatshaftungsrecht

Opfer der Diplomatie

Man stelle sich vor, irgendwo in England sperrt ein Beamter seine Haushälterin zwei Jahre lang ein, isoliert sie von der Außenwelt, beutet sie unter unwürdigen Bedingungen aus und zahlt ihr nur ein mickriges Gehalt. Die juristische Aufarbeitung dieser menschlichen Abgründe sollte einigermaßen banal sein – nicht aber, wenn der Täter diplomatische Immunität genießt. Der UK Supreme Court entschied sich jüngst in einem spektakulären Urteil gegen den diplomatischen Schutz – und für Menschenrechte. Einen Ausweg aus dem diplomatischen Dilemma könnten aus deutscher Sicht etwa staatshaftungsrechtliche Aufopferungsansprüche bieten.

Würdeverletzungen haben ihren Preis

Es passiert nicht alle Tage, dass Deutschland in Straßburg verurteilt wird, schon gar nicht für die Verletzung des Folterverbots. Mit der Entscheidung Roth gegen Deutschland hat der Gerichtshof Ende Oktober genau das getan: Die pauschale Anordnung, dass Häftlinge sich entkleiden und einschließlich der normalerweise verdeckten Körperöffnungen durchsuchen lassen müssen (sog. strip searches), ist rechtswidrig und muss finanziell entschädigt werden. Im Zentrum steht dabei die Frage nach der Entschädigung bzw. dem Ersatz von immateriellen Schäden infolge einer erniedrigenden Behandlung. Hier zeigt die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs wieder einmal: Der deutsche Amtshaftungsanspruch kann den von der Konvention geforderten wirksamen Rechtsschutz nicht ausreichend gewährleisten.

Transnationales Staatshaftungsrecht? Kundus vor Gericht

Nächste Woche beginnt vor dem Landgericht Bonn die Beweisaufnahme in der Verhandlung über die Schadensersatzklagen der Opfer des Kundus-Angriffs. Nur wenige Wochen zuvor hat das Bundesverfassungsgericht seine Kammerentscheidung zu den Verfassungsbeschwerden der Opfer der Bombardierung der Brücke von Varvarin im Kosovo-Krieg veröffentlicht. Zwar hat die Erste Kammer des Zweiten Senats die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, aber sie hat doch einige entscheidende Hinweise zur Kontur eines transnationalen Staatshaftungsrechts gegeben. Vor dem Landgericht Bonn wird sich zeigen, wie die Zivilgerichte dies aufnehmen werden.

Der Krieg der Richter findet nicht statt

Die Meuterei der nationalen Verfassungshüter gegen die Europäisierung des Rechts und ihre damit einhergehende eigene Relativierung ist vorbei. Die Rebellen aus Karlsruhe kehren reumütig zurück unter die blaue Fahne mit dem goldenen Sternenkreis. Frieden kehrt ein in Europa. Verzeihung, aber da darf man schon mal pathetisch werden bei so einer Nachricht. Ich kann gar nicht sagen, wie mich die heute veröffentlichte Honeywell-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts freut und erleichtert. Mangold, Lissabon, Kücükdeveci Zur Vorgeschichte: Der EuGH hatte 2005 das berüchtigte Mangold-Urteil gefällt und darin die Behauptung aufgestellt, Altersdiskriminierung sei in der EU schon immer verboten, als „allgemeiner Grundsatz des Gemeinschaftsrechts“, und nicht ... continue reading