Improper Property
Why substantial property taxation might be a lot less unconstitutional than many think
Why substantial property taxation might be a lot less unconstitutional than many think
Die hessischen Strafverfolgungsbehörden führen unter anderem ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen zwei Rechtsanwälte, die steuerrechtliche Gutachten zur Zulässigkeit von Cum-ex-Geschäften verfasst hatten. Einer von ihnen sitzt seit Ende November in Untersuchungshaft, was große Aufmerksamkeit hervorgerufen hat. Das Vorgehen der Justiz in diesem Fall scheint von Aktionismus getrieben zu sein, aber dennoch offenbaren die Anschuldigungen gegen die Rechtsberater systematische Fehlentwicklungen in Teilen des Anwaltsberufs.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat angekündigt, dass Körperschaften künftig nicht mehr als gemeinnützig gelten, wenn ihre Mitgliedschaft auf ein Geschlecht begrenzt ist. Einzige Ausnahme: der Ausgleich geschlechtsbezogener Nachteile. Seitdem hagelt es unter der Überschrift „Scholz will reinen Männervereinen Steuervorteile streichen“ herbe Kritik. Die Kritik verkennt jedoch, dass der Staat, der die Gemeinnützigkeit in erheblichem Umfang finanziell fördert, an verfassungsrechtliche Vorgaben gebunden ist.
Das Kernbrennstoffsteuergesetz ist nichtig, da dem Bund die Gesetzgebungskompetenz fehlt. Für das BVerfG handelt es sich weder um eine Verbrauchssteuer noch hatte der Bund das Recht, eine neue Steuerart zu erfinden. Letzteres ist zu begrüßen, aber die Aussagen zur Verbrauchssteuer werfen Fragen auf.
If the U.S., the European Union, and Japan were to agree to impose a tax on income flows to tax havens, the tax-evasion problem would largely be solved without the need for cooperation from the havens. Using a 30 percent tax will do the trick. What prevents this obvious solution from happening is that the U.S. is willing to aid and abet tax evasion by Europeans, while the EU is willing to aid and abet tax evasion by Americans. This reflects the political power of the rich on both sides of the Atlantic.
The Panama papers is a treasure trove of information on the activities and clientele of a large, but not atypical, legal firm operating in an offshore financial centre or the tax haven of Panama. It follows a series of spectacular leaks by the International Consortium of Investigative Journalists that included the Lichtenstein leak, HSBC, the Lux-leaks and now the Panama papers. What have we learned from this latest leak so far?
Der Gesetzgeber sagt, was das Gesetz ist. Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Senatsbeschluss veröffentlicht, der in Berlin und anderenorts mal wieder für allerhand Zahnschmelzabrieb sorgen dürfte. Es geht um die Frage, ob der Gesetzgeber klarstellen darf, wie er seine eigenen Worte verstanden wissen will, wenn es in Praxis und Justiz Verwirrung um dieselben gibt. Das darf er nicht, so die Mehrheitsmeinung im Ersten Senat: Damit würde er die Rechtslage rückwirkend verändern und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass gilt, was gilt, rechtsstaatswidrig enttäuschen. Unklarheiten zu beseitigen sei allein Sache der Justiz: ... continue reading
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird nächste Woche mal wieder Gelegenheit haben, sein laizistisches Profil zu schärfen. Am 17. Februar will der EGMR sein Urteil im Fall Wasmuth v. Deutschland verkünden. Johannes Wasmuth ist ein Münchner Anwalt, der sich viel mit Eigentums- und anderen DDR-Bewältigungsverfahren befasst hat und offenbar auch von glühender antiklerikaler Leidenschaft beseelt ist. Aus diesem Grund führte er einen Feldzug gegen die Pflicht, trotz fehlender Konfessionszugehörigkeit in der Lohnsteuerkarte den Kirchensteuerabzug eintragen lassen zu müssen – bzw. das Fehlen desselben, angezeigt durch einen kleinen Strich. Der verletzt nach Ansicht von Rechtsanwalt Wasmuth dessen negative Religionsfreiheit, weil er ... continue reading
Wie man hört, soll Rudolf Mellinghoff, Richter am BVerfG, den Spitzenposten im obersten deutschen Finanzgericht übernehmen. Die Sache sei noch nicht ganz entschieden, aber es laufe auf ihn zu. Damit würde schon wieder in Karlsruhe ein Posten frei. Der Post-Lissabon-Umbau des Zweiten Senats könnte weitergehen. Mellinghoffs Amtszeit endet regulär im Januar 2013. Aber der amtierende BFH-Präsident Wolfgang Spindler wird, wenn ich mich nicht verrechnet habe, nächstes Jahr 65. Also könnten wir uns schon 2011 auf eine weitere Karlsruhe-Personalie freuen. Mellinghoff kommt vom Bundesfinanzhof, insofern macht das schon Sinn. Und er wird bestimmt die von Spindler begründete Tradition weiterführen, mit großer ... continue reading
Das war wohl nichts. Der Griff des Fiskus in die Kasse der Bundesagentur für Arbeit, um Eingliederungsmaßnahmen für eigentlich aus der Fürsorge der BA längst herausgelöste Hartz-IV-Empfänger zu finanzieren, bleibt einstweilen verfassungsgerichtlich unüberprüft. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden mehrerer Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen den Eingliederungsbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Verfassungsbeschwerden aus dem Hause Busse & Miessen scheinen, wenn man die Entscheidung liest, ziemlich hanebüchen begründet gewesen zu sein. Bekanntlich kann man nur dann in Karlsruhe gegen ein Gesetz zu Felde ziehen, wenn es einen selbst, unmittelbar und gegenwärtig in seinen Grundrechten verletzt. Und das tut eine Norm, die die BA ... continue reading