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Doch wieder eine Stichwahl in NRW!

Der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW hat am vergangenen Freitag die Abschaffung der kommunalen Stichwahl rückgängig gemacht und damit die Erfolgsbedingungen für die Bürgermeister- und Landratswahlen im kommenden Jahr verändert. Mit demselben Urteil hat er eine Regelung über die Einteilung der Wahlbezirke überraschenderweise nur in einer „verfassungskonformen Auslegung“ aufrechterhalten – mit der Folge, dass jede Kommune ihre Einteilung nun überprüfen und nötigenfalls ändern muss.

Demokratie­politik: Die Abschaffung der kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen als Verfassungs­problem

Für den Modus, in dem in einer Demokratie Repräsentanten gewählt werden, ist vieles denkbar. Trotzdem erzeugen Reformbemühungen im Wahlrecht zuverlässig skandalisierende Debatten, so auch derzeit in Nordrhein-Westfalen. Am 11.04.2019 hat der dortige Landtag auf Antrag der Landesregierung beschlossen, die Stichwahl bei den Wahlen der (Ober-)Bürgermeister und Landräte abzuschaffen.