Articles for tag: Art. 4 GrundrechtechartaAuslieferungEGMREuGHEuropäischer GrundrechtsschutzMaja T.Strafprozess

Voraussetzungen des Vertrauens im Auslieferungsrecht

Die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn im Juni 2024 hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken aufgeworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. Januar 2025 das Kammergericht nun für seine Entscheidung und die unzureichende Prüfung der Haftbedingungen in Ungarn kritisiert. Das Urteil betont die Pflicht der Gerichte, Zusicherungen im Auslieferungsverfahren nicht ungeprüft zu akzeptieren und stärkt die Position von Personen in Auslieferungsverfahren.

Forschungsfreiheit im Strafprozess

2020 lehnte erstmals ein Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende ausdrücklich ab. Dass Forschende ihren Proband*innen so keine Vertraulichkeit zusichern können, macht ihre Forschung schwer bis unmöglich. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Sache geäußert - obwohl die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde verfristet einging. Im Kern stärkt das Bundesverfassungsgericht die Vertraulichkeit empirischer Kriminalitätsforschung. So müsse eine umfangreiche Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden, im Zuge derer auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung empirischer Kriminalitätsforschung zu berücksichtigen sei. Strafverfolgungsbehörden dürfen Forschung nicht durch die Beschlagnahme ansonsten vertraulicher Forschungsdaten verunmöglichen. Gleichwohl bleiben wichtige Folgefragen offen.

Digitale Beweise im EU-/US-Datenschutzkonflikt

In der vergangenen Woche hat das Europäische Parlament nach fünfjährigen Verhandlungen der E-Evidence-Verordnung zugestimmt. Hierdurch erhalten die Ermittlungsbehörden der Mitgliedstaaten das Recht, die US-Unternehmen auch zur Herausgabe von Daten, die in den USA gespeichert sind, zu verpflichten. Kann die Europäische Kommission bei den derzeitigen Verhandlungen um ein EU-/US-Abkommen über digitale Beweise verhindern, dass die US-Ermittler:innen umgekehrt ungehinderten Zugriff auf Daten in der Europäischen Union erhalten?

Kooperation statt Kräftemessen

Der Untersuchungsausschuss zur Tötung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke droht mit einer Klage gegen das Oberlandesgericht Frankfurt. Grund dafür ist, dass das Gericht und der Generalbundesanwalt sich weigern, die Akten zum Fall herauszugeben. In diesem Konflikt zwischen parlamentarischem Untersuchungsrecht und dem Recht des Angeklagten auf ein faires, rasches Verfahren, sollten beide Seiten auf ein Kräftemessen verzichten und stattdessen miteinander kooperieren.