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Holistisch, praktisch, gut?

Am 24. Juli 2025 fiel das Urteil gegen Yekatom und Ngaïssona und mit ihm ein Stück klassischer Dogmatik im Völkerstrafrecht. Unter Effizienzdruck setzte der IStGH auf Tempo, Kontext und strukturierte Gesamtschau statt auf starre Zurechnungs- und Beweisregeln. Ein Verfahren, das nicht nur Täter verurteilte, sondern auch Maßstäbe für die Rolle der Verfahrensführung in der internationalen Strafjustiz verschob.

Das Ringen um das genetische Phantombild

Die Ausweitung der DNA-Analyse auf die biogeografische Herkunft entfacht neue Kontroversen zwischen Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Wie aussagekräftig sind genetische Phantombilder wirklich und wo liegen ihre Grenzen? Kritiker warnen vor Diskriminierung und voreiligen Schlüssen, während Befürworter auf Fortschritte in der Verbrechensbekämpfung hoffen. Der Streit um die erweiterte DNA-Analyse macht deutlich, wie schmal der Grat zwischen kriminaltechnischer Innovation und gesellschaftlicher Gefahr ist.

Menschlich verständlich, aber trotzdem falsch?

War der Gefangenenaustausch mit Russland, mit der Band Kettcar gesprochen, „menschlich verständlich, aber trotzdem falsch?“ Ich meine: nein. Als eine – rechtlich nur grob vorstrukturierte – exekutive Maßnahme an der Schnittstelle von Innen- und Außenpolitik geht sie nicht in einer Subsumtion unter strafprozessuale Normen auf. Sie bedarf vor allem einer tragfähigen politischen Begründung und einer eindeutigen Markierung der politischen Verantwortlichkeiten. Beides war hier gewährleistet.

Daniela Klette und die Frucht der vergifteten Maschine

Am 26. Februar 2024 hat die Polizei die mutmaßliche Terroristin Daniela Klette festgenommen. PimEyes, eine KI-basierte, biometrische Gesichtserkennungssoftware, hatte Klette im Netz gefunden. Dieser Beitrag plädiert aus verfassungs- und unionsrechtlicher Perspektive dafür, dass der Einsatz von offensichtlich rechtswidriger Software wie PimEyes im Strafprozess ein Beweisverwertungsverbot begründet, das auch eine Fernwirkung entfaltet.

Fremdkörper im Strafprozess

Nach der Vorstellung des Lagebildes „Clankriminalität Berlin 2022“ fordert die Berliner Innensenatorin Iris Spranger öffentlichkeitswirksam eine Beweislastumkehr im Recht der Vermögensabschöpfung für Fälle mit Bezug zur sog. Clankriminalität. Damit erlangt die Entwicklung der vermögensabschöpfungsrechtlichen Debatte ihren vorläufigen, allerdings keineswegs überraschenden Tiefpunkt. Neben erheblichen verfassungsrechtlichen und strafprozessrechts-dogmatischen Bedenken, die gegen diesen Vorstoß sprechen, stellt sich die Frage, ob das Abschöpfungsbesteck des geltenden Rechts nicht gleichermaßen in der Lage wäre, diese Operation durchzuführen.

Kurzer Prozess für Klimaaktivist:innen in Berlin

Um den Aktivist:innen der „Letzten Generation“ mit den Mitteln des Strafrechts zu Leibe zu rücken, schwingt die Generalstaatsanwaltschaft in München die große OK-Keule unter Einsatz des § 129 StGB. Die Staatsanwaltschaft Berlin scheint sich jetzt in die entgegengesetzte Richtung zu bewegen. Sie greift in die strafprozessuale Mottenkiste und will das „beschleunigte Verfahren“ (§§ 417 ff. StPO) zum Einsatz bringen, ein zur Aburteilung Kleinkrimineller vorgesehenes Verfahren. Dazu sind Sonderabteilungen beim Amtsgericht Tiergarten geschaffen worden, die zur besonderen Verwendung durch die Staatsanwaltschaft Berlin eingerichtet sind. Das lässt den Eindruck von „Ausnahmegerichten“, eine Verletzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 GG) und eine Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit entstehen.

Fast-Tracking Law Enforcement at the Expense of Fundamental Rights

Five years in the making, the EU’s e-evidence Regulation was finally adopted by the European Parliament on June 13. The Regulation will allow law enforcement authorities to directly compel online service providers operating in the EU to preserve or produce e-evidence in the context of criminal proceedings. This is achieved through applying the principle of mutual recognition to cooperation with online service providers, thereby skipping judicial control in the Member State where the service provider is established. Whilst these innovations have been lauded for facilitating access to data in cross-border cases, this blogpost will detail how the Regulation’s emphasis on speed and efficiency comes at the expense of safeguarding suspects’ fundamental rights.

Vorschlag mit Ablaufdatum

In einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 10. Januar 2023 findet sich folgende Bekanntmachung: „Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Bundesernährungsminister Cem Özdemir setzen sich dafür ein, dass Strafverfahren wegen des sogenannten Containerns eingestellt werden sollten, wenn dies die Umstände im Einzelfall zulassen.“ Dies soll eine ursprünglich vom Land Hamburg ausgestaltete Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) erreichen und einen wichtigen Schritt im Kampf gegen die hohe Lebensmittelverschwendung in Deutschland darstellen. Doch handelt es sich bei diesem Vorschlag um eine „echte“ Entkriminalisierung des Containerns, wie Grüne und Linke sie jeweils erfolglos angestrebt hatten, oder betreiben die Minister in der Klimakrise Symbolpolitik?

Einmal im Kreis?

Selten hat ein amtsgerichtliches Urteil so viel Aufmerksamkeit erfahren, wie die Entscheidung des AG Flensburg zum rechtfertigenden Notstand eines Baumbesetzers. Jana Wolf hat das Urteil hier auf dem Verfassungsblog besprochen – und zwar bevor die Urteilsgründe vorlagen. Und die Richterin hat Jana Wolf gelesen und zitiert – und zwar in der Zeit der Abfassung der Urteilsgründe, also nach Urteilsverkündung. Das zeitliche Auseinanderfallen von Urteilsverkündung und Absetzen der schriftlichen Urteilsgründe ist strafprozessual ebenso üblich wie zulässig. Die zirkuläre Bezugnahme des Urteils auf eine Literaturquelle, die zum Zeitpunkt seiner Verkündung noch nicht existierte, regt allerdings zur Reflektion dieser Praxis vor dem Hintergrund strafprozessualer Anforderungen an.