Aufnahme in die DNA-Datei: Sitzt dieser Colt der Strafjustiz zu locker?
In die DNA-Datei kommt keinesfalls jeder, der mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt gekommen ist. Dazu muss man schon mindestens eine Sexualstraftat oder einer „Straftat von erheblicher Bedeutung“ begangen haben und obendrein „wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit des Beschuldigten oder sonstiger Erkenntnisse“ Grund zu der Annahme geben, dass man künftig noch mal eine solche erhebliche Straftat begehen könnte. So steht es zumindest im Gesetz. Dass es in der Justizpraxis oft anders aussieht, legt eine Reihe von Kammerentscheidungen des BVerfG in den letzten Jahren nahe, deren jüngstes Exemplar heute veröffentlicht wurde. In dem heutigen Fall ging es um ... continue reading
