Articles for tag: StrafrechtTariccoVerfassungsgerichtshof (Italien)Verfassungsidentität

The Taricco Decision: A Last Attempt to Avoid a Clash between EU Law and the Italian Constitution

Is Italy obliged by EU law to pursue criminal acts longer than provided by Italian law? This question might cause a fundamental clash between the Italian Constitutional Court and the European Court of Justice. Unlike the CJEU, the Italian Constitutional Court interprets a retroactive suspension of the limitation period as a matter of principle of legality, and thereby as a matter of a core principle of Italian constitutional law. By referring the case to the CJEU, the Italian Constitutional Court gives the European Court a chance to revisit its jurisdiction while avoiding the identity language of the German Constitutional Court - good news for cooperative constitutionalism in Europe.

Illegal Entry into the Federal Republic of Germany de lege lata et de lege ferenda – a Critical Interjection

Illegal entry into Germany has led to penal proceedings since the first influx of refugees in 2015. Police investigations are opened against anyone entering without a passport or valid entry documents. This means that refugees are liable to prosecution by entering Germany and filing a petition for asylum. The right of residence desperately needs to be reformed. De lege ferenda, it makes sense to eliminate the discriminating legal status provided under Art. 31 I GFK and “de-criminalize” affected refugees.

Rindfleisch in Karlsruhe: Was er kriminalisieren will, muss uns der Staat schon sagen

Wer Rindfleisch falsch etikettiert, macht sich strafbar - eigentlich einfach, aber vom Gesetzgeber derart obskur konstruiert, dass das BVerfG jetzt einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot festgestellt hat. Zu der Frage, ob die Ultima Ratio Strafrecht überhaupt das richtige Mittel ist, um Rindfleischetikettierung zu regulieren, schweigt das Gericht dagegen.

Warum die „Reform“ des Sexualstrafrechts keine ist

Wenn ein Unrechtszustand länger andauert, kann es geschehen, dass er als Normalität wahrgenommen wird. Dies zeigt auch der aktuelle Gesetzentwurf zur Reform des Sexualstrafrechts, welcher nicht auf fehlendes Einverständnis abstellt, sondern in einem Sondertatbestand des „sexuellen Missbrauchs“ einige Konstellationen aufzählt, in denen ein sexueller Übergriff trotz fehlendem Widerstand strafbar ist. Der Vergewaltigungsmythos des unbedingten Widerstandes wird damit als Regelfall bestätigt, und Betroffene, die sich nicht physisch wehren, werden terminologisch wie dogmatisch mit Geschäftsunfähigen gleichgestellt.

Menschenwürde schlägt Anerkennungsgrundsatz

Europa fußt auf Vertrauen. Aber was, wenn manche europäischen Mitgliedsstaaten aufhören dieses Vertrauen zu verdienen? Ist die Vertrauenswürdigkeit ihrerseits Vertrauenssache? Angesichts der Mir-doch-egal-Haltung, die einige mittel- und osteuropäische Regierungen gegenüber dem Europarecht und den fundamentalen Verfassungsgrundsätzen Europas mittlerweile an den Tag legen, ist das keine theoretische Frage, sondern eine, von der Europas Zukunft abhängt. Heute hat der Europäische Gerichtshof sie auf eine Weise beantwortet, die mir einen Stein vom Herzen fallen lässt.

Pressefreiheit im Strafprozess und ihre Grenzen

Die heutige Entscheidung Bédat v. Schweiz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lässt sich für Journalisten, die ein waches Gefühl für liberale Freiheitsrechte und ein noch wacheres für ihre eigenen professionellen Interessen besitzen, leicht skandalisieren: "Straßburg lässt die Pressefreiheit im Stich!" wäre eine mögliche Überschrift. "Straßburg billigt Kriminalisierung von Justizberichterstattern!" eine andere. Ich bin auch ein professioneller Journalist, und in punkto Sorge um liberale Freiheitsrechte lasse ich mich für gewöhnlich ungern von irgendwem übertreffen. Trotzdem, oder gerade deswegen, komme ich zu einem anderen Schluss: Ich halte das heutige Urteil der Großen Kammer für richtig.

Strafrecht als migrationspolitisches Steuerungsinstrument: zur Reform des Ausweisungsrechts nach Köln

Die Silvesternacht 2015/16 war für das Ausländerrecht wahrhaftig schicksalhaft: Am 1.1.2016 um 0:00 Uhr trat das neue Ausweisungsrecht (§§ 53 ff. AufenthG) in Kraft, das die Ausweisung von Ausländern dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit unterwirft und eine Überprüfung jeder Ausweisungsentscheidung im Einzelfall vorsieht. Was sich zum gleichen Zeitpunkt auf der Kölner Domplatte abspielte und in der Folge für heftige Debatten sorgte, hat indessen den Gesetzgeber bewogen, die Novellierung, kaum war die Tinte trocken, ihrerseits wieder zu novellieren. Das Ergebnis: das Ausweisungsrecht wird massiv verschärft. Dabei werden allerdings wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien über Bord geworfen und einmal mehr Strafrecht zur Steuerung von Migration genutzt.

Sexuelle Übergriffe im öffentlichen Raum – Rechtslage und Reformbedarf in Deutschland

Die massenhaften sexuellen Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und Hamburg haben eine Debatte über den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung im öffentlichen Raum angestoßen, die als solche längst überfällig war – wenn auch gewiss nicht ihre Instrumentalisierung für rassistische Politiken oder einen Sicherheitsstaat mit totalitären Zügen.[i] Allerdings fehlen in dieser Debatte nicht nur Kenntnisse über das tatsächliche Geschehen und seine Hintergründe, sondern es gibt auch große Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage. Im Folgenden soll daher die Rechtslage zu sexueller Belästigung[ii] im öffentlichen Raum in Deutschland kurz dargestellt und möglicher Reformbedarf identifiziert werden.

Die Europäische Staatsanwaltschaft – Eine Gefahr für den fair trial-Grundsatz?

Die EU möchte im Jahr 2015 eine Europäische Staatsanwaltschaft einrichten. Diese soll es erleichtern, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu verfolgen. Aber sie birgt auch Gefahren: Nur wenn parallel auch die Rechte der Beschuldigten gestärkt werden, ist dieses Ziel mit dem fair trial-Grundsatz vereinbar.

Bestimmt der Schweizer Souverän, was zwingendes Völkerrecht ist und was nicht?

In der Schweiz kann man derzeit den einzigartigen Fall beobachten, dass eine Regierung ihr Volk daran zu hindern versucht, die eigenen verfassungs- und völkerrechtlichen Bindungen zu vergewaltigen. Gestern hat der Schweizer Bundesrat entschieden, die so genannte „Durchsetzungsinitiative“ nur in redigierter Form dem Parlament vorzulegen. Das ist eine Initiative der rechtspopulistischen SVP für einen Volksentscheid, der die berüchtigte „Ausschaffungsinitiative“ von 2010 noch einmal um eine Zehnerpotenz krasser machen soll. Es geht dabei darum, dass Ausländer, die mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind, abgeschoben werden müssen, und zwar ohne viel Federlesen und Verhältnismäßigkeitserwägungen und Rechtsschutz und was der spießigen Bedenkenträgereien mehr ... continue reading