BVerfG: Länder dürfen private Baudenkmäler strafrechtlich schützen
Das Bundesverfassungsgericht sieht nach einem heute veröffentlichtem Beschluss offenbar kein Problem dabei, wenn Bausünder, die denkmalgeschützte Gebäude abreißen, landesrechtlich zu Straftätern gemacht werden. Einen Vorlagebeschluss des AG Meißen, die sächsische Strafvorschrift für verfassungswidrig zu erklären, hat die 2. Kammer des Zweiten Senats für abblitzen lässt. Dieser scheint mir nicht ein solcher Fall zu sein. Das AG hat erfahren, was es wissen wollte. Update: Wütender Protest gegen die BVerfG-Entscheidung im
