Articles for tag: AnalogieverbotBetäubungsmittelstrafrechtBundesgerichtshofCannabisCannabislegalisierungKCanGStrafrecht

Half-baked decision

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden (BGH 1 StR 106/24), dass sein Begriffsverständnis zur „nicht geringen Menge“ im Betäubungsmittelgesetz (7,5 g THC) pauschal auf die wortgleiche Neuregelung im Konsumcannabisgesetz zu übertragen sei. Dies stellt eine nach Art. 103 Abs. 2 GG unzulässige Analogie dar und überschreitet damit die Grenze zulässiger Auslegung im Strafrecht. Denn eine nicht geringe Menge THC kann nicht mit einer nicht geringen Menge Cannabispflanzen, um deren Besitz es in der Entscheidung ging, gleichgesetzt werden.

Spionage im Europäischen Parlament?

Der Haftbefehl gegen Jian G., Mitarbeiter des AfD-Spitzenkandidaten Maximilian Krah, schlägt wenige Wochen vor der Europawahl politisch hohe Wellen. Wir zeigen in einer kurzen strafrechtlichen Einschätzung, dass eine Strafbarkeit von Jian G. naheliegt, sollte der bislang in der Presse dargelegte Verdacht zutreffen. Deutlich schwieriger ist momentan die Frage nach einer Strafbarkeit Maximilian Krahs wegen einer Beteiligung an einer geheimdienstlichen Agententätigkeit einzuschätzen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann § 99 StGB nur täterschaftlich begangen werden. Eine wohl eher in Betracht kommende Beihilfe durch Krah bliebe daher straffrei. Wir vertreten dementgegen die Ansicht, dass sich auch der Gehilfe eines geheimdienstlichen Agenten strafbar machen kann.

Gewalt als körperliche Zwangswirkung

Sitzblockaden gelten gemeinhin als Form des friedlichen Protests. Die Strafgerichte sehen in der Störung der freien Fahrt der Autofahrer:innen jedoch eine Nötigung durch „Gewalt“ nach § 240 StGB. Aus unserer Sicht setzt Gewalt dagegen eine Einwirkung auf den Körper des Opfers voraus. Der Gewaltbegriff der Zweite-Reihe-Rechtsprechung verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG und führt auch strafrechtsintern zu gravierenden Unstimmigkeiten.

Im Zweifel gegen die Freiverantwortlichkeit

Das Landgericht Berlin I hat einen pensionierten Arzt wegen Suizidhilfe zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die Maßstäbe, die der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht in den letzten Jahren zur Suizidassistenz bei psychisch erkrankten Menschen formuliert haben, weder für die Praxis noch für die Tatgerichte verlässliche Leitlinien bieten. Damit dürfte sich die Chance psychisch Erkrankter, Hilfe bei der Umsetzung ihres Sterbewunsches zu erhalten, bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs bzw. einer gesetzlichen Regelung verringern.

Without a Doubt

The German Federal Court of Justice recently announced that the exclusion of functional immunity for foreign state officials in cases of international crimes is “without a doubt” part of customary international law. Like many others in academic literature, we agree with this conclusion – the German government would be well advised to embrace it and put an end to its long-standing ambiguous position on the matter.

Gewalt durch Sitzblockaden

Sitzblockaden der „Letzten Generation“ bewerten deutsche Gerichte als Nötigung durch Gewalt. Ich halte dies für vereinbar mit dem Begriff „Gewalt“, den § 240 Strafgesetzbuch enthält. Gewalt bedeutet nicht zwingend Aktivität – maßgeblich ist, ob körperlich wirkende Macht über eine andere Person ausgeübt wird. Damit wende ich mich gegen den kürzlich erschienenen Beitrag von Siegmar Lengauer, der aus österreichischer Perspektive ungläubig auf die deutsche Rechtsprechung zum Gewaltbegriff blickt und diese ablehnt.

Colonialism, Criminal Law, and the Dustbin of History

In a ruling that is important beyond Kenya, the Kenyan High Court has delivered a milestone judgment. By striking down a provision of the Kenyan Criminal Code on subversion, the Court takes a significant step towards further doing away with the colonial legacy in the Kenyan legal system. The judgment exemplifies how judges in postcolonial contexts interpret the law against the backdrop of the country’s history.

Sitzen ist keine Gewalt

Wer sich passiv verhält, übt keine Gewalt. In Österreich handelt es sich dabei um einen Leitsatz zur Nötigung, der sich in fast allen Kommentierungen und Lehrbüchern zu § 105 österreichisches Strafgesetzbuch (öStGB) findet. Der Autor wundert sich, dass deutsche Gerichte dies anders sehen und Aktivist*innen der Klimabewegung, die an Sitzblockaden teilnehmen, immer wieder wegen Nötigung bestrafen. Schon das allgemeine Sprachverständnis lege doch nahe: Wer bloß sitzt, der ist nicht gewaltätig.

Refoulement As A Crime

Last month, the Italian Court of Cassation upheld the (suspended) sentence of one year’s imprisonment of the shipmaster of the Italian ship Asso28. He was convicted of two offences of abandonment for returning and handing around 100 migrants over to the personnel of a Libyan patrol boat, including some unaccompanied minors and pregnant women, whom he had previously rescued in international waters within the Libyan SAR zone. The case constitutes the first time an individual was held criminally responsible for failing to fulfil the duty of non-refoulement. Until recently, the refoulement duty has only served to exclude the liability of shipmasters who had complied with it whenever they were accused of facilitating irregular immigration. This case indicates the emergence of a new function of the principle, namely that of grounding the criminal liability of those who violate it.

Die Ampel auf Grün

Das Cannabisgesetz (CanG) tritt mit einigen Vorbehalten planmäßig zum 1. April 2024 in Kraft. Die (teilweise) Entkriminalisierung von Cannabis stellt einen wichtigen Schritt zu einer nachhaltigeren und vorurteilsfreieren Drogenpolitik dar. Gleichzeitig fördert das Gesetz aber auch zukünftig soziale Diskriminierung. Zum einen aufgrund der Versorgungsproblematik nach dem 1. April. Zum anderen, weil Cannabis-Clubs als verlässliche Alternative zum privaten Eigenanbau eher exklusiv bleiben dürften.