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Queer im Gefängnis

Die aktuelle Debatte um die Unterbringung von trans* Personen in Justizvollzugsanstalten ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die Länder in diesem Bereich keine Gesetze erlassen haben. Eine differenzierte gesetzliche Regelung der Unterbringung im Strafvollzug ist jedoch verfassungsrechtlich geboten, vor allem wegen des Grundrechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung und des Rechtsstaatsprinzips. Eine solche Regelung würde darüber hinaus Unsicherheiten mindern – bei Betroffenen, vollziehenden Organen und in der Gesellschaft.

Corona Constitutional #11: Zusammengesperrt durch die Seuche

Description: Im Strafvollzug sind Menschen auf engstem Raum zusammen eingesperrt. Viele Gefangene gehören zu Risikogruppen. Der Staat, der ihnen die Freiheit entzieht, muss sie schützen – das ist er ihren Grundrechten schuldig. Wie geht das? Wie kann er den Virus draußenhalten und trotzdem die Menschenwürde, das Recht auf Resozialisierung und das Recht auf Ehe und Familie der Insassen wahren? Wie kriegt man auf rechtsstaatliche Weise die Gefängnisse leer, wenn es gesundheitspolitisch nötig ist? Darüber spricht Max Steinbeis mit JAN FÄHRMANN von der Hochschule für Wirtschaft und Politik in Berlin.

Pandemie und Strafvollzug

Ein Ausbruch des Coronavirus hätte im Gefängnis schwerwiegende Folgen, weshalb unter anderem der Kontakt nach außen stark beschränkt wurde. Auch wenn all diese Einschränkungen dem Schutz der Gefangenen dienen, wirken sich diese für die Gefangenen und ihre Familien teilweise gravierend aus. Insbesondere ihre Rechte aus Art. 6 GG und das Recht auf Resozialisierung sind stark betroffen.

Ist Hannibal Lecter psychisch gestört?

Viele Sicherungsverwahrte müssen bis spätestens 31. Dezember 2011 entlassen werden, sofern er oder sie nicht konkret nachweisbar extrem gefährlich oder „psychisch schwer gestört“ ist. Das hat das BVerfG im Mai spektakulärerweise entschieden. Die Instanzgerichte haben’s vernommen und machen sich an die Arbeit, diese Vorgaben umzusetzen. Jetzt sieht sich eine Kammer des Zweiten Senats veranlasst, ein paar Feinjustierungen vorzunehmen. Das betrifft zum einen den Umgang mit der Frist bis zum 31. Dezember. Das OLG Hamm hatte im Juni die Freilassung eines Betroffenen angeordnet, aber nicht sofort, sondern erst nach gründlicher „Vorbereitung“. Das OLG wollte offenbar die Frist bis zuletzt ausschöpfen, bevor ... continue reading

Die Grenzen der Privatisierung staatlichen Zwangs

Das Bundesverfassungsgericht will offenbar etwas Grundsätzliches zu der Frage loswerden, wann und wie der Staat die Ausübung seiner hoheitlichen Zwangsgewalt privatisieren darf. Darauf lässt die heutige Ankündigung schließen, zur Privatisierung des Maßregelvollzugs mündlich verhandeln zu wollen. Laut Verhandlungsgliederung will der Zweite Senat erörtern, ob das entsprechende hessische Gesetz den Maßstäben des Art. 33 IV GG, des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips, des Gewaltmonopols und der grundrechtlichen Schutzpflichten genügt. Recht viel grundsätzlicher geht es kaum mehr. GmbH mit Recht zum Einsperren In dem Fall geht es um einen psychisch kranken Straftäter in einer geschlossenen Psychiatrie in Hessen, der ausgebrochen war und anschließend gewaltsam ... continue reading

Kalifornien muss Gefängnisse leeren

Kalifornien muss in den nächsten zwei Jahren mehrere Zigtausend Strafgefangene freilassen, um wenigstens dem Rest menschenwürdige Haftbedingungen bieten zu können. Der US Supreme Court hat heute ein entsprechendes Urteil eines Bezirksgerichts mit knapper 5:4-Mehrheit gebilligt. Die vier Liberalen Ginsburg, Breyer, Sotomayor und Kagan haben den Swing-Vote-Richter Kennedy zu sich rübergeholt, der auch das Urteil geschrieben hat. Dissenting Votes haben Scalia (mit Zustimmung Thomas) und Alito (mit Zustimmung Roberts) verfasst. Es gibt in den USA ein Gesetz, das den Gerichten erlaubt, die Freilassung von Gefangenen anzuordnen, wenn anders die Verletzung ihrer Grundrechte nicht behoben werden kann – insbesondere die des Eigth ... continue reading

Karlsruhe flüstert ein Beschlüsschen zur Sicherungsverwahrung

Normalerweise hängt die Latte, ab wann eine Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht eine Pressemitteilung wert ist, ziemlich niedrig. Wenn die Pressestelle mal untätig bleibt, dann handelt es sich zumeist um kursorische Nichtannahmebeschlüsse, die keinen Menschen interessieren. Die heute veröffentlichte Kammerentscheidung, einem Kinderschänder zu einer erneuten Überprüfung seiner Sicherungsverwahrung zu verhelfen, dürfte angesichts der Aktualität des Themas durchaus ein paar Leute interessieren. Der Mann war 1997 wegen Missbrauchs von Kindern in 11 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Als er die Strafe verbüßt hatte, holte die Strafvollstreckungskammer des OLG Koblenz 2001 ein externes Sachverständigengutachten ein, das ergab, dass der Täter von seiner ... continue reading