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The Future of International Criminal Law is Domestic

Domestic courts are increasingly stepping in where international institutions falter, becoming key enforcers of international criminal law. The conviction of Syrian doctor Alaa M. in Germany exemplifies the potential of universal jurisdiction to deliver justice beyond borders. While the ICC remains blocked in the Syria situation, national trials offer credible, survivor-driven accountability. Rather than being a fallback, domestic prosecutions are emerging as a central pillar of international criminal justice.

From Syrian Revolution to Constitutional Ambiguity

The remarkable yet tragic victory of the Syrian revolution reached its turning point on December 7, 2024. Unlike the coups of the 1950s and 60s, whose leaders immediately sought legal legitimacy, the current de facto ruler, Ahmad al-Sharaa, has declared a five-year transitional period under a temporary Constitutional Declaration. While it formally guarantees equality, the Declaration omits fundamental democratic safeguards and fails to ensure the separation of powers - entrenching a system of self-referential authority and executive dominance that mirrors the authoritarian dynamics of the past.

One Size Does Not Fit All

Bereits wenige Tage nach dem Umsturz in Syrien ist eine Diskussion entbrannt, in der Forderungen nach sofortiger Rückkehr aller Syrer:innen laut werden. Daneben hat das BAMF beschlossen, alle anhängigen Asylverfahren mit syrischen Staatsangehörigen auszusetzen. Aus den Augen gerät dabei das Erfordernis einer einzelfallbezogenen Prüfung, was sowohl das Verfahren selbst, die Anerkennung als Flüchtling als auch den Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis betrifft.

Abschiebungen nach Syrien?

Vor neun Jahren wandte sich Angela Merkel zum Höhepunkt der damaligen Krise an Syrer: „Wir erwarten, dass, wenn wieder Frieden in Syrien ist, ... ihr ... in eure Heimat zurückgeht“. Diese Zukunftsvision könnte nunmehr Wirklichkeit werden, auch wenn niemand seriös prognostizieren kann, wie sich die Lage in Syrien entwickeln wird. Identifizieren lassen sich jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen, von denen es so viele gibt, dass schnelle und zwangsweise Rückführungen nach Syrien im großen Stil sich als Illusion erweisen dürften. Ein Bewusstsein für die rechtlichen Hürden hilft dabei, realistische Handlungsoptionen auszuloten.

Kein Startschuss für Abschiebungen nach Syrien

Laut OVG Nordrhein-Westfalen besteht für Zivilpersonen in Syrien keine ernsthafte, individuelle Lebensgefahr mehr aufgrund des Bürgerkriegs; Rückkehrer:innen hätten außerdem keine zielgerichteten Menschenrechtsverletzungen zu befürchten. Das Politik- und Medienecho war gewaltig. Die Urteilsgründe zeigen allerdings, dass die große politische und mediale Aufmerksamkeit in keinem Verhältnis zum Inhalt der Entscheidung steht.

Zur Debatte über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich dafür ausgesprochen, Schwerstkriminelle und Gefährder auch nach Afghanistan und Syrien abzuschieben. Die öffentliche Debatte unterstellt dabei bisweilen, dass der Kanzler, die Innenministerin oder das Außenministerium eigenständig darüber entscheiden könnten, ob ein Land als generell sicher oder unsicher gilt. Je nach Ergebnis erhalten dann entweder alle Schutz oder Abschiebungen sind plötzlich möglich. Das stimmt nicht, denn das Asylrecht fragt nach Situation jeder Einzelperson. Statt eines „Alles oder nichts“ gilt also „Es kommt darauf an“. Das klingt unentschieden, ist es jedoch nicht.

From Denmark to Damascus

In recent weeks, Denmark made international headlines with its refusal to extend residence permits for Syrian subsidiary protection holders in Denmark from the Damascus province. Denmark’s emergence as the first state in Europe to end the protection of Syrians on the basis of improved conditions in the wider Damascus area is the result of a self-described ‘paradigm shift’ in Danish refugee policy dating back to 2015.

Schutz bei Wehrdienstentzug für syrische Geflüchtete

Bis Anfang 2016 erhielten nahezu alle Syrer:innen vom BAMF Flüchtlingsschutz. Seitdem sinkt der Anteil dramatisch und viele Aufstockungsklagen, häufig von syrischen Männern, die sich durch Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, waren nicht erfolgreich. Auch ein neues EuGH-Urteil, das den Flüchtlingsschutz für syrische Wehrdienstentzieher läuft Gefahr, in der Entscheidungspraxis kaum Wirkung zu entfalten.