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Gorillas im Arbeitskampf

Seit vielen Wochen schon befindet sich der Online-Express-Supermarkt Gorillas in Berlin im Konflikt mit seinen Beschäftigten über deren Arbeitsbedingungen; er wird deshalb regelmäßig bestreikt. Nachdem der Arbeit­geber lange versucht hatte, die Streiks auszusitzen, hat er nun (mehr als 300) fristlose Kündigungen ausgesprochen. Konnten sich die Streikenden auf ihr Streikrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG berufen, oder haben sie mangels eines solchen Rechts ihre Vertragspflichten verletzt? Weil Gorillas zum großen Bereich der digitalen Plattformarbeit gehört, eignet sich der Fall gleichzeitig dazu, das Arbeitskampf­recht auf die Frage hin abzuklopfen, ob es für solche „modernen“ oder jedenfalls neuen Konstellationen von Erwerbsarbeit eigentlich gut konstruiert ist.

Ein Losverfahren für mehr Solidarität

Der jüngste Lokführerstreik hat ein Stück Gesetzgebung wieder in den Blickpunkt gerückt, das von Anfang an umstritten war und es bis heute ist. Das Tarifeinheitsgesetz hat auf gesellschaftliche Entwicklungen in Richtung von mehr Diversität sowohl in Belegschaften wie in Betriebsstrukturen letztlich regressiv reagiert, indem es implizit auf ein Recht des Stärkeren setzte. Ein Losverfahren würde dagegen allen Gewerkschaften und den von ihnen vertreten Beschäftigungsgruppen eine faire Chance geben, ohne die Idee eines effizienten Tarifgeschehens dafür zu opfern. Und zugleich macht sie Spartengewerkschaften dadurch empfänglicher für die Interessen anderer Betriebsangehöriger, stärkt also letztlich die Solidarität unter den Erwerbstätigen.

Tarifautonomie als Gerechtigkeit – und warum das TEG trotzdem hätte scheitern müssen

Mit seiner Entscheidung zum Tarifeinheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht zugleich eine kraftvolle Wortmeldung zu den Grundlagen des Tarifrechts geliefert. Das ist neuer Stoff zur immer wieder verhandelten tarifrechtstheoretischen Frage, was eigentlich geschieht, wenn Tarifparteien von ihrer Tarifautonomie Gebrauch machen.

Jobverlust mit 65 geht alterdiskriminatorisch in Ordnung

Am 65. Geburtstag verliert man seinen Job. Der Arbeitsvertrag endet automatisch. Denn dann soll man in Rente gehen. So steht es in vielen Tarifverträgen, und so ist das seit Menschengedenken in Deutschland üblich. Es hatte ja auch die längste Zeit niemand etwas dagegen. Wer geht schon gerne arbeiten, wenn man auch einen immerwährenden Urlaub mit schönem monatlichem Scheck der BfA genießen kann. Für viele sieht die Welt indessen heute anders aus. Die Rente reicht nicht, man muss sowieso weiter arbeiten gehen. Aber den Job, den man hatte – den ist man, Tarifvertrag sei Dank, erst mal los. Wenn das keine ... continue reading