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Ein zwiespältiges Urteil

Gestern hat der Europäische Gerichtshof die Zulässigkeit des flämischen Schächtverbots bestätigt. Das entgegen dem Votum von Generalanwalt Hogan ergangene Urteil hat einen zwiespältigen Charakter: Es ist ein klares Signal zugunsten eines mitgliedstaatlichen Pluralismus im Bereich des Grundrechtsschutzes. Unvermeidliche Konsequenz ist, dass manche Grundrechte nicht das gleiche Gewicht bekommen wie in Deutschland. Kritisch ist zu vermerken, dass der EuGH den Pluralismus nur deshalb akzeptiert hat, weil der Gesetzgeber der Union ihn so vorgesehen hat.

Of Chicks and Men

Mit Urteil vom 13. Juni 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht im Revisionsverfahren um die rechtliche Zulässigkeit der millionenfachen Tötung von Eintagsküken entschieden: Das Töten männlicher Küken ist tierschutzrechtlich „nur noch übergangsweise“ zulässig, bis „voraussichtlich in Kürze“ ein marktreifes Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung steht. Obschon die Begründung noch nicht im Volltext vorliegt, sollen im Folgenden einige Schlaglichter auf dieses, aus tierschutzrechtlicher Sicht kritikwürdige, Urteil geworfen werden.

Fleisch ist kein Gemüse: Die Schlussanträge zum Bio-Gütesiegel für Fleisch aus ritueller Schlachtung

Seit gestern liegen die Schlussanträgen in der Rechtssache C-497/17 vor. Darin begründet EuGH-Generalanwalt Nils Wahl, warum das EU-Gütesiegel „ökologischer/biologischer Landbau“ auch für Fleischerzeugnisse vergeben werden darf, die aus einer rituellen Schlachtung ohne vorherige Betäubung stammen. Anstatt die Frage vom Primärrecht aus zu beantworten und das Spannungsfeld zwischen Grundrechten und Tierschutz zu vermessen, wählt der Generalanwalt einen pragmatischen Ansatz.

In Deutschland darf man Holocaust-Missbrauch verbieten – woanders nicht?

Tierschützer haben kein Recht darauf, den Holocaust für ihre Kampagnen einzuspannen. so hatten es die deutschen Instanzgerichte gesehen, so hat es das Bundesverfassungsgericht gesehen, und so sieht es in seiner heutigen Entscheidung auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. So sehr ich sonst für eine weite Auslegung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bin – diese Rechtsprechung geht für mich völlig in Ordnung, im Ergebnis jedenfalls. Geklagt hatte die Tierschutzorganisation PETA, bekannt für und wegen ihrer hach so tabulosen Aktionen gegen Pelze wie zum Beispiel dieser hier: 2004 hatte PETA die glänzende Idee, eine Plakataktion unter dem Titel „The Holocaust on your Plate“ ... continue reading

US-Tierporno-Urteil: Nur gucken, nicht anfassen

Tierschutz ist schön und wichtig. Aber die Meinungsfreiheit ist wichtiger. Der US Supreme Court hat in seinem gestrigen Urteil US vs. Stevens ein Bundesgesetz gekippt, das das Herstellen, den Vertrieb und den Besitz von Tierquäl-Videos verbietet und unter Strafe stellt. Argument: Free Speech. Der Gesetzgeber dürfe zwar Tierquälerei verbieten. Aber die Abbildung von Tierquälerei nicht (jedenfalls nicht in solcher Breite). Das Argument, der Schutz für freie Rede müsse mit den sozialen Kosten der jeweiligen Rede abgewogen werden, ließ Chief Justice Roberts, der das Urteil verfasst hat, nicht gelten: Man könne nicht einfach bestimmte Dinge, die jemand sagt, vom Schutz der ... continue reading