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Laudatio für Gertrude Lübbe-Wolff aus Anlass der Verleihung des Hegel-Preises am 24. Juli 2012 in Stuttgart

Einer der zahlreichen Vorträge von Gertrude Lübbe-Wolff beginnt folgendermaßen: „Herr Gerhardt hat mich eingeladen, etwas über die aktuelle Bedeutung von Hegels Rechtsphilosophie zu sagen. Nichts lieber als das. An der Aktualität der Hegelschen Rechtsphilosophie leide ich geradezu, und über das, woran man leidet, spricht man ja gern. Die Aktualität der Hegelschen Rechtsphilosophie zeigt sich mir darin, dass ich öfter an Hegel denken muss, als mir lieb ist. Ich muss so oft an ihn denken, weil in unserer öffentlichen Kultur das Hegelwidrige so präsent ist.“ Der Hegel-Preis wird zwar für Verdienste um die Entwicklung der Geisteswissenschaften vergeben, nicht speziell für die ... continue reading

Feldhamster beschämt Frankreich, USA lacht sich schlapp

Der EuGH hat Frankreich verurteilt, weil es dem elsässischen Großen Feldhamster zu wenig Schutz hatte angedeihen lassen. So weit, so unspektakulär: Das pausbäckige Pelztierchen (hier im Bild ein domestizierter Artgenosse) ist in der Wildnis jedenfalls vom Aussterben bedroht, und die Franzosen taten zu wenig dagegen, was in den Augen von Kommission und EuGH gegen die Habitat-Richtlinie verstößt. Die Meldung scheint vor allem in den USA auf großes Interesse zu stoßen: Die NYT-Story über das Urteil gehört zu den Populärsten im Augenblick. Ein Grund mag sein, dass „Great Hamster of Alsace“ auf Englisch erheblich Monty-Python-hafter klingt als auf deutsch oder auf ... continue reading

Gentechnik-Urteil: Bahn frei dem Vorsorgestaat

Das ist das grünste Urteil aus Karlsruhe, das mir je begegnet ist. Seit 16 Jahren steht der Umweltschutz als Staatszielbestimmung völlig unbemerkt und unbedeutend im Grundgesetz (Art. 20a). Es gibt bislang kaum Rechtsprechung dazu. Es gibt ein paar Urteile, wo das BVerfG beiläufig den weiten Einschätzungsspielraum betont, den Art. 20a dem Staat einräumt, und die Verpflichtung des Staates zu irgendwelchen konkreten Maßnahmen verneint. Sonst hat dieser Artikel bisher überhaupt keine Rolle gespielt. Wäre er nicht da gewesen, hätte sich nicht groß etwas geändert. Seit heute ist das anders. Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Gegenstand des heutigen Urteils steht das Gentechnikgesetz. Das ... continue reading

BVerfG stärkt Eigentum bei Fluglärm

Wer das Pech hat, mit seinem Häuschen einem öffentlichen Großvorhaben weichen zu müssen, wird entschädigt. Er bekommt, give or take, den Wert seines Häuschens vom Staat erstattet. Aber wie stellt man diesen Wert fest? Was ist ein Häuschen, das bekanntermaßen einem Großvorhaben weichen muss, überhaupt wert? Das BVerfG hat in einem heute veröffentlichten Kammerbeschluss einen Pfosten für die Häuschenbesitzer eingeschlagen: Den Wert zum Zeitpunkt der Anspruchstellung (wo das Häuschen längst entwertet ist) zu ermitteln, verletzt das Grundrecht auf Eigentum, Art. 14 GG. Der Fall betrifft einen Anwohner des künftigen Flughafens Berlin-Brandenburg im idyllischen Schönefeld, dessen Haus künftig mitten in der ... continue reading

EuGH: Mafia ist keine höhere Gewalt

Das Müll-Desaster vom Neapel hat ein europäisches Nachspiel für Italien: Der EuGH hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung (C‑297/08) festgestellt, dass Italien damit in eklatantem Ausmaß seine EU-vertraglichen Verpflichtungen verletzt habe. Unbeeindruckt zeigten sich die Luxemburger Richter insbesondere von der Ausflucht, die Deponieplanungen seien eben auf fürchterlich viel Widerstand bei der Bevölkerung gestoßen, und allerhand kriminelle Machenschaften habe es gegeben, alles in allem nichts weniger als höhere Gewalt. Man sieht förmlich die Italiener ihre Schultern anheben, ihre Mundwinkel herunterziehen und – „Ah! Que porca miseria!“ – die Arme zu einer Geste resignativer Vergeblichkeit ausbreiten. Nichts da, sagt der EuGH: Zur ... continue reading

Schacht Konrad: Kein Endlager-Urteil aus Karlsruhe

Kommt mal runter. Und habt euch doch nicht immer so mit euren nachfolgenden Generationen. So lässt sich cum grano salis die soeben veröffentlichte Entscheidung des BVerfG zur Atommüllendlagerung zusammenfassen. Die 3. Kammer des Ersten Senats hat die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Schacht Konrad (darf man das, auf diese Seite verlinken?) nicht zur Entscheidung angenommen: Die Verfassungsrechtsfragen seien alle geklärt, und außerdem habe die Klage keine Aussicht auf Erfolg. Auch das Argument, dass die Abfälle nicht rückholbar und die Lagerung nicht reversibel ist, lässt das Gericht, jedenfalls soweit es um schwach radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung geht, nicht ... continue reading