Das Würgen der Briten an der Menschenrechtskonvention
Dass die Briten ihre Schwierigkeiten mit der Europäischen Menschenrechtskonvention haben, ist seit langem bekannt: Immer noch würgt das britische Parlament an der Kröte, die ihr der EGMR im Fall Hirst zu schlucken gegeben hat – jenem in UK heftigst umstrittenen Urteil, wonach die britischen Strafgefangenen nicht pauschal von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen werden dürfen. Großbritannien hat keine Verfassung und kein Verfassungsgericht. Sein Parlament ist souverän, und was es an Recht beschließt, ist keinem höherrangigen Recht mehr unterworfen. Zwar gibt es seit einigen Jahren den Human Rights Act, der die EMRK in britisches Recht transformiert. Aber wenn ein Gericht zu dem ... continue reading
