Articles for tag: KIKI-VerordnungVerantwortung

Wenn die KI “A” sagt und die Ärztin “B”

Die KI schlägt vor, der Mensch ‚entscheidet‘ und verantwortlich ist am Ende niemand? Die Annahme jedenfalls, dass, wenn die KI „A“ sagt, der KI-Nutzer als menschlicher Letztentschei-der im Einzelfall auch einmal für „B“ votiert, ist tendenziell unrealistisch und die KI entscheidet dann faktisch eben doch ‚autonom‘, ohne dass allerdings dahinter ein autonomes Subjekt stehen würde.

Diachrone Verantwortung statt „schuldig gesprochener Vergangenheit“

Diese Woche druckte die Frankfurter Allgemeine Zeitung einen Text des emeritierten Alt-Historikers Egon Flaig ab. Unter dem Titel „Schuldig gesprochene Vergangenheit“ versucht sich der Autor an einer Dekonstruktion der „postkolonialen Debatte“ und wirft dafür sämtliche Gewalttaten der Menschheitsgeschichte zusammen. Die Anliegen postkolonialer Debatten seien „absurd“ und “historische Gerechtigkeit“ ein „Unbegriff, ein Nonsense-Postulat“. Dass solch oberflächliche und reißerische Diskreditierung sämtlicher postkolonialer Ansätze in den Rechtswissenschaften nicht verfängt, ist ein Anliegen dieser Replik.

Auch Sachverständige tragen Verantwortung für die Gesellschaft und sind Teil der politischen Willensbildung

JuristInnen reden gerne über über die Rechtspolitik und VerfassungsjuristInnen naturgemäß gerne über verfassungspolitische Fragen. Deshalb schien es naheliegend, dass ich mich in einem Retweet mit Fragen der wissenschaftlichen Beteiligung von Sachverständigen aus der Rechtswissenschaft im Bereich des Infektionsschutzes auseinandersetze. Tatsächlich aber habe ich mich mit der Beteiligung der Sachverständigen überhaupt nicht auseinandergesetzt, sondern mit einem Artikel in der WELT mit dem Titel: „Verfassungswidrige Corona-Eingriffe? Union und SPD ducken sich weg“.

Digitale Rechtssubjekte, Handlungsfähigkeit und Verantwortung aus philosophischer Sicht

Gunther Teubner hat mit seinem Artikel „Digitale Rechtssubjekte? Zum privatrechtlichen Status autonomer Softwareagenten“ (AcP 2018) einen wegweisenden Beitrag zur Debatte um die rechtlichen Auswirkungen der Digitalisierung vorgelegt. Im Folgenden werden die grundlegenden philosophischen Voraussetzungen seiner Position und ihre Auswirkungen auf seine rechtlichen Vorschläge diskutiert. Im Zentrum stehen hierbei die Konzepte der Handlungsfähigkeit und der Verantwortung. Diese Überlegungen werden von einem dezidiert philosophischen und nicht juristischen Standpunkt aus angestellt.