Zeitungsverbot durch die Hintertür?
Mit ihrem gewohnten Impetus und einigem Inszenierungsaufwand verkündete Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Dienstag dieser Woche das Verbot des rechtsextremen Magazins Compact. Seither ist die verfassungs- und verwaltungsrechtliche Debatte in vollem Gange. Ein Hauptkritikpunkt: das als Grundlage des Verbots gewählte Vereinsrecht. Tatsächlich spricht einiges dafür, dass dieses das gezielte Verbot eines Medienerzeugnisses nicht tragen kann.
