EGMR rügt BVerfG wegen überlanger Verfahrensdauer
Sechs Jahre sind zu lang. So lange hatte das BVerfG gebraucht, um über eine Verfassungsbeschwerde u.a. des militanten Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen zu entscheiden. Das war im Juni 2006. Jetzt hat der EGMR ohne weitere Begründung darin eine Verletzung von Art. 6 I EMRK erkannt und Annen und seiner Mitstreiterin je 4000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das wird die Instanzrichter freuen, die gelegentlich von Karlsruhe eins übergebraten bekommen, wenn sie für eine Entscheidung zu lange brauchen. „Babycaust“ geht nicht Herr Annen ist ein Mann, den ich in Ausübung meiner Meinungsfreiheit einen religiösen Spinner nenne, und zwar einen mit einer ziemlich ekelhaften ... continue reading
