Articles for tag: EGMREMRKMeinungsfreiheitPersönlichkeitsrechtSchwangerschaftsabbruchVerfahrensdauer

EGMR rügt BVerfG wegen überlanger Verfahrensdauer

Sechs Jahre sind zu lang. So lange hatte das BVerfG gebraucht, um über eine Verfassungsbeschwerde u.a. des militanten Abtreibungsgegners Klaus Günter Annen zu entscheiden. Das war im Juni 2006. Jetzt hat der EGMR ohne weitere Begründung darin eine Verletzung von Art. 6 I EMRK erkannt und Annen und seiner Mitstreiterin je 4000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das wird die Instanzrichter freuen, die gelegentlich von Karlsruhe eins übergebraten bekommen, wenn sie für eine Entscheidung zu lange brauchen. „Babycaust“ geht nicht Herr Annen ist ein Mann, den ich in Ausübung meiner Meinungsfreiheit einen religiösen Spinner nenne, und zwar einen mit einer ziemlich ekelhaften ... continue reading

Vier Jahre Sozialgerichtsstreit ist zu lang

Aus Karlsruhe eine neue Kammerentscheidung zur überlangen Verfahrensdauer – passend zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren: Einen Kläger über Jahre auf seine mündliche Verhandlung warten zu lassen, von deren Ausgang sein Krankenversicherungsstatus abhängt, einfach nur, weil sonst so furchtbar viel zu tun ist – das geht nicht. Schon gar nicht, wenn das offenbar System hat: (…) die betroffene Kammer schiebt offenbar schon über Jahre hin einen Verfahrensberg vor sich her mit der Folge, dass ein Verfahren durchschnittlich nach etwa vier Jahren zur Verhandlung kommt, wie sich etwa der Sachstandsmitteilung des Gerichts vom 25. September 2008 entnehmen lässt, wonach im September 2008 Klagen aus ... continue reading

Überlange Gerichtsverfahren: Ob das den EGMR zufriedenstellt?

Das Kabinett hat heute dem Plan von Bundesjustizministerin LHSB zugestimmt, Opfern überlanger Gerichtsverfahren einen Entschädigungsanspruch zu geben. Nach dem Regierungsentwurf soll man künftig eine „Verzögerungsrüge“ erheben können, wenn man das Gefühl hat, dass sich das Verfahren unangemessen lange hinzieht. Diese Rüge ist kein Rechtsbehelf, das Gericht muss nicht unmittelbar darauf reagieren. Es wird aber, so die Hoffnung der Ministerin, trotzdem darauf reagieren, weil nämlich derjenige, der die Rüge erhoben hat, in einem gesonderten Verfahren auf Entschädigung klagen kann. Wenn er nachweisen kann, dass er durch die Verzögerung einen Nachteil erlitten hat, bekommt er den ersetzt. Den manifesten Vorwurf überlanger Verfahrensdauer ... continue reading

Rechtsbehelf gegen überlange Verfahren: Überlang, und sehr verfahren

Bundesjustizministerin Sabine LeutHSchnarrB hat, publizistisch unterstützt vom im Gegenzug sehr enthusiastischen Heribert Prantl und seiner SZ, einen wuchtigen Vorstoß für die Rechte prozessbeteiligter Bürger angekündigt: Wenn das Gericht nicht zu Potte kommt, soll man künftig auf Entschädigung klagen können. Das ist zweifellos eine schöne Idee. Die Situation von Menschen, die Recht haben, es aber nicht bekommen können, weil die Justiz sie am ausgestreckten Arm verhungern lässt, ist verzweifelt. Ihnen geschieht massives Unrecht, und schon deshalb ist es mehr als fair, sie wenigstens zu entschädigen. Wenn der Anspruch dazu beiträgt, das Unrecht gar nicht erst entstehen zu lassen, um so besser. ... continue reading