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Die Schulden-Verfassungsbeschwerde

Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 hat die Bundesrepublik Deutschland über Wochen in Atem gehalten und die Ampel-Koalition in eine Krise gestürzt. Bei der bisherigen Diskussion wenig beleuchtet wurde die Frage, ob Bürger Verstöße gegen die Schuldenbremse im Wege einer Verfassungsbeschwerde nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG rügen können. Wendet man die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Institute des Anspruchs auf Demokratie (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) und des intertemporalen Freiheitsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG) konsequent an, hat jeder Bürger einen grundrechtlichen Anspruch auf Einhaltung der Schuldenbremse. Diesen Anspruch kann jeder einzelne Bürger im Wege der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht durchsetzen. Eine solche „Schulden-Verfassungsbeschwerde“ könnte schon bald zu einem Haushaltsurteil 2.0 führen.

Forschungsfreiheit im Strafprozess

2020 lehnte erstmals ein Gericht ein Zeugnisverweigerungsrecht für Forschende ausdrücklich ab. Dass Forschende ihren Proband*innen so keine Vertraulichkeit zusichern können, macht ihre Forschung schwer bis unmöglich. Nun hat sich das Bundesverfassungsgericht in der Sache geäußert - obwohl die zugrundeliegende Verfassungsbeschwerde verfristet einging. Im Kern stärkt das Bundesverfassungsgericht die Vertraulichkeit empirischer Kriminalitätsforschung. So müsse eine umfangreiche Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen werden, im Zuge derer auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung empirischer Kriminalitätsforschung zu berücksichtigen sei. Strafverfolgungsbehörden dürfen Forschung nicht durch die Beschlagnahme ansonsten vertraulicher Forschungsdaten verunmöglichen. Gleichwohl bleiben wichtige Folgefragen offen.

Prekariat Gefängnis

In seiner Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden zweier Gefangener aus NRW und Bayern vom 20.6.2023 erklärt das Bundesverfassungsgericht die landesgesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit für mit dem Resozialisierungsgebot aus Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG unvereinbar. Auf den ersten Blick ist die Entscheidung für die Beschwerdeführer ein Erfolg, da das BVerfG eine Verletzung ihres Grundrechts auf Resozialisierung durch die bestehenden landesrechtlichen Vorschriften anerkennt. Jedoch relativiert das Gericht die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine angemessene Bezahlung von Gefangenenarbeit, indem es das Kriterium der Angemessenheit aufweicht. Klare Vorgaben in Bezug auf die Vergütung von Gefangenenarbeit sucht man in der Entscheidung vergeblich.

Kindeswohl schlägt Elternrecht

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerden gegen die Auf- und Nachweispflicht von Impfschutz gegen Masern (kurz: „Masernimpfpflicht“) hat – wie schon die Entscheidung über die Eilanträge vor rund zwei Jahren – viel Aufmerksamkeit erregt. Sie ist in den vergangenen Wochen bereits Gegenstand verschiedener Beiträge geworden. Dennoch lohnt sich ein weiterer Blick auf den zuvor mit Spannung erwarteten und kontrovers diskutierten Beschluss, weil die attestierte Verfassungskonformität des § 20 Abs. 8 S. 3 IfSG trotz ausschließlicher Verfügbarkeit von Kombinationsimpfstoffen nicht nur für die Impfpflichtigen selbst von Bedeutung ist. Vielmehr offenbart der Beschluss in diesem Punkt ein (zu?) weites Verständnis der Einschränkbarkeit der elterlichen Gesundheitssorge (Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG) zugunsten des Kindeswohls.

Verstößt die Energiekostenpauschale gegen den Gleichheitssatz?

Um die Energieversorgung sicherzustellen und bei steigenden Energiepreisen die Bevölkerung zu entlasten, entschließt sich die Bundesregierung zu immer neuen Maßnahmen. Zu diesen Entlastungsmaßnahmen gehört die Ende Mai vom Gesetzgeber verabschiedete Energiepreispauschale, die über den Arbeitgeber an Arbeitnehmer:innen ausgezahlt wird. Im Umkehrschluss sind davon alle Personen ausgenommen, die nicht über Einkommen aus Erwerbstätigkeit verfügen.

Constitutional Complaint as Orbán’s Tool

The re-regulation of the ex-post review competence and the introduction of the “full” constitutional complaint in 2012 provided a good justification for the Constitutional Court to shift its focus from the control of the legislature dominated by the illiberal Fidesz government to the supervision of the judiciary. However, the justices have not remained simply deferential. They proactively helped to repurpose the constitutional complaint and convert a fundamental rights protection mechanism into a tool reinforcing the government’s interests.

Lithuania Introduces Individual Constitutional Complaint

On 21 March 2019, the draft constitutional amendment introducing individual constitutional complaint to the Lithuanian legal system passed the second vote in the Parliament of Lithuania (Seimas) and was finally adopted. As of 1 September 2019, individuals (natural and legal persons) will have the right to directly apply to the Constitutional Court of Lithuania claiming that a law or other legal act of the Parliament, the President, or the Government are not in line with the Constitution and is breaching their rights.

Mexiko macht Völkerrecht zu Verfassungsrecht

Die UN-Menschenrechtsdeklaration und andere völkerrechtliche Verträge mit Menschenrechtsbezug  haben künftig in Mexiko Verfassungsrang. Eine entsprechende Änderung der mexikanischen Verfassung ist soeben in Kraft getreten. Damit können Menschenrechtsverletzungen aller Art per Verfassungsbeschwerde vor den Obersten Gerichtshof gebracht werden. Obendrein gilt das Urteil in solchen Verfahren nicht mehr nur, wie bisher, inter partes, sondern generell. Ob damit Mexiko zum Menschenrechtsparadies wird, ist allerdings noch lange nicht gesagt, aber immerhin: Ein solch starkes Statement aus dem Nachbarstaat der USA zur Universalität und unmittelbaren Geltung der Menschenrechte ist schon bemerkenswert. Wenn es das bei uns gäbe, dann könnten beispielsweise Kinder mit Behinderungen in Ländern, ... continue reading

ZDF-Verfassungsurteil durch staatsrechtsprofessorale Aufopferung

Wir hatten neulich anlässlich des Dramas um Koch, Brender und das ZDF gegrübelt, wie dieser verfassungsrechtlich ziemlich offenkundig zum Himmel stinkende Fall nach Karlsruhe kommen soll. Das schien gar nicht so einfach: Dem normalen Fernsehzuschauer fehlt der nötige Rechtsanspruch, in welchem ihn politisch beeinflusste Personalentscheidungen beeinträchtigen könnten. Dem ZDF fehlen die nötigen Eier. Und den Grünen fehlen offenbar die nötigen Verbündeten im Bundestag, um das Quorum für einen Normenkontrollantrag zu erreichen. Jetzt scheint der Rostocker Medienrechtler Hubertus Gersdorf aber einen Weg gefunden zu haben, eine verfassungsrichterliche Klärung zu erzwingen: Indem er einfach seine GEZ-Gebühren nicht mehr zahlt. Soll das ZDF ... continue reading

BVerfG stoppt salomonische Sozialrichter

Im einstweiligen Rechtsschutz darf man es als Gericht mit der Suche nach salomonischen Lösungen nicht übertreiben. In dem Fall geht es um einen Arzt, der eine Kassenzulassung zur Methadonbehandlung von 100 Drogenkranken hatte. Die wurde wegen irgendwelcher Unregelmäßigkeiten widerrufen, mit sofortiger Wirkung. Dagegen klagte der Mann und beantragte einstweiligen Rechtsschutz. Tatsächlich, so das LSG Nordrhein-Westfalen, war die Anordnung der sofortigen Wirkung nicht in Ordnung, auch aus formalen Gründen. Das LSG stellte aber keineswegs einfach bloß die aufschiebende Wirkung wieder her, sondern fand eine buchstäbliche 50:50-Lösung: Von den 100 Patienten durfte der Arzt einstweilen 50 weiterbehandeln, 50 nicht. Darüber muss sich ... continue reading