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Kein Verfassungsschutz im Wahlkampf?

Im Oktober hatte der damalige Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang angekündigt, dass in 2024 mit einer verfassungsschutzrechtlichen Neubewertung der AfD und der Veröffentlichung der entsprechenden Einstufung zu rechnen sei. Jetzt ist jedoch zu vernehmen, dass das Bundesamt zwar zu einer Neubewertung gekommen sei, die Öffentlichkeit aber nun erst nach der Bundestagswahl über das Ergebnis informieren wolle. Dies überzeugt nicht.

Nach wie vor unterentwickelt

Der Extremismusphänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ wurde im kürzlich vorgestellten Verfassungsschutzbericht zum zweiten Mal aufgeführt. Die vielen Fragen und die Kritik, die sich um seine Bezeichnung und Beschreibung drehten und nach seiner Einführung letztes Jahr aufkamen, konnten auch diesmal kaum ausgeräumt werden. Ärgerlich, denn die Defizite gehen zu Lasten der Extremismusprävention.