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Freiheit und Nachhaltigkeit im Verfassungswandel

Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.

Ein ökologischer Verfassungswandel?

Das Bundesverfassungsgericht hat am 05. Mai 2022 einen Beschluss veröffentlicht, der einen Verfassungswandel andeutet. Das Klimaschutzziel des Art. 20a GG und der Schutz von Grundrechten vor den Gefahren des Klimawandels erscheinen als Einheit sowohl in den Leitsätzen und in der Begründung. Damit wird noch kein neues Grundrecht geschaffen, doch eine neue Auslegung von Art. 20a GG.