Regelungslosigkeit als Prinzip
Die Vergesellschaftung von Grund und Boden ist eines der umstrittensten Instrumente des Grundgesetzes. Im Zuge der Debatten um eine Neuausrichtung des Berliner Wohnungsmarkts hat die dortige SPD-Fraktion nun einen Entwurf für ein sog. Vergesellschaftungsrahmengesetz erarbeitet. Ein Blick in den Entwurf lässt erahnen: Hier entsteht ein regelungsloses Gesetz, welches die Verfassung lediglich nachbilden soll, ihren Sinn aber verkennt. Denn der Entwurf definiert auch solche Eigentumsregulierungen, die bislang als bloße Inhalts- und Schrankenbestimmungen galten, als eine Vergesellschaftung – und macht sie damit entschädigungspflichtig.
