Articles for tag: MaskenpflichtSchulpflichtVerhältnismäßigkeit

Maskenpflicht an Schulen und Grundrechte der Kinder

Eine Maskenpflicht an der Schule kann je nach Ausgestaltung durchaus unverhältnismäßig sein. Deshalb ist im Prinzip nichts dagegen einzuwenden, wenn Länder, Gemeinden und Schulen mit Blick auf die Corona-Fallzahlen regional von einer Maskenpflicht an Schulen absehen, eine Maskenpflicht lockern und/oder Kinder bestimmter Altersgruppen ganz von einer Maskenpflicht ausnehmen.

It’s the Autonomy (Again, Again and Again), Stupid!

On the 5th of May 2020, the German Federal Constitutional Court (FCC) delivered its anticipated judgement on the PSPP case. This decision once again reveals the problem of autonomy between constitutional orders and the connection between autonomy and conferral. Conflicting methodologies, however, if understood as a criterion to ascertain competence on behalf of one of the autonomous orders, can never be resolved without the definition of a judicial last word.

COVID-19: Walking the Tightrope of Vaccination Obligations

Normally, outside states of public health emergency, many countries employ some type of vaccination coercion scheme to encourage uptake. The range of possible measures, including monetary incentives, social exclusion, fines, and criminal penalties, fall on a spectrum from voluntary to strictly mandatory. Given the power and efficacy of vaccinations, many nations have adopted varying approaches to compelling vaccination against emergent public health threats. Specifically, this article examines the legal and historical orientation of mandatory vaccination in the US and Germany.

Der Ball rollt wieder –Lobbyarbeit oder Grundgesetz?

In den letzten Wochen wurden in den Polit-Talkshows dieses Landes und andernorts viele Lockerungen im Zuge der Corona-Pandemie diskutiert. Eine ausgeprägte Voreingenommenheit mancher Diskussionsteilnehmer kam in besonderem Maße zum Vorschein, wenn über den sogenannten ReStart der Fußball-Bundesligen diskutiert wurde. Die Fähigkeit zur Abstraktion scheint im Zusammenhang mit einer emotional aufgeladenen Angelegenheit wie dem Profifußball mitunter außer Kraft gesetzt.

Verhältnis­mäßigkeit mit der Holz­hammer­methode

Für viele ist Grundrechtseingriff im Kampf gegen die Corona-Pandemie nachvollziehbar angesichts der Vorstellung von Masseninfektionen in Pflege- oder Rehaeinrichtungen, von zu Triage gezwungenen Ärzt*innen und einem komplett überforderten Gesundheitssystems. Beeindruckt davon zeigen sich offenkundig auch die Gerichte, die einen Eilantrag nach dem anderen ablehnen unter Verweis auf legitime Zielsetzungen, auf die Einschätzungsprärogative staatlicher Akteure und vor allem auf die Folgenabschätzung, die bisher stets zu Ungunsten der Antragsteller*innen ausfiel. Exemplarisch sei hier die Situation in Bayern herausgegriffen.

Freiheit in höchsten Nöten

Bei der Beurteilung von Gegenmaßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie ergibt sich das Problem, dass wir viel mehr über das Gewicht der Freiheitseingriffe als über das Gewicht des verfolgten Zwecks wissen. Die juristische Verhältnismäßigkeitsprüfung steht damit strukturell vor der gleichen Schwierigkeit, die sich derzeit für epidemiologische Modellrechnungen ergibt: Am Anfang dieser Rechnung stehen immer Annahmen. Erweisen die sich im Nachhinein als falsch, kann am Ende trotz aller Bemühung um eine differenzierte Subsumtion ein grob falsches Ergebnis herauskommen.

Die Unstrittigkeit des Zwecks

Wenn die Bedrohung, wie im Fall des Virus, als natürliche Gegebenheit auftritt, kommen leicht auch die Maßnahmen, um ihn zu beseitigen, als natürliche, d.h. fraglos vorgegebene Maßnahmen in Betracht. Eine Gefahr liegt hier darin, von einer Natürlichkeit des Zwecks auf die Natürlichkeit der Mittel zu schließen. Dass die Maßnahmen aber nicht natürlich gegeben, sondern politisch entschieden sind, muss demgegenüber im Blick bleiben.

Fehlverständnis des Neutralitätsgebots für den Staat

Der 2. Senat des BVerfG hat mit Beschluss vom 14. Januar 2020 entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bei bestimmten Tätigkeiten verfassungsgemäß ist. Damit verkennt das BVerfG das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot für den Staat, das ein Identifizierungsverbot ist. Das BVerfG bringt das Neutralitätsgebot in Stellung, das jedoch tatbestandlich keine Anwendung findet. Die Schranke für die Religionsausübung für Staatsbedienstete findet sich vielmehr im verfassungsrechtlichen Mäßigungsgebot, das ein generelles Kopftuchverbot nicht rechtfertigen kann.

Was ist das Entwenden von Brot gegen das Verbrennen von Brot?

„Die Wertlosigkeit einer Sache als solche gewährt Dritten nicht das Recht zur Wegnahme.“ Wer wollte diesem Satz des Reichsgerichts aus dem Jahr 1911 widersprechen. Allerdings: man kommt ins Nachdenken, wenn man erfährt, dass das Bayerische Oberste Landesgericht diesen Satz in einem Beschluss vom 02. Oktober 2019 im Zusammenhang mit einem Fall sogenannten Containerns zitiert.