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Wählen heißt Auswählen – aber zwischen Parteien

Matthias Friehe bringt mit seinem Beitrag semantische Klarheit in den von politischer Rhetorik vernebelten Wahlrechtsdiskurs. Er erinnert daran, dass Wählen „Auswählen“ bedeutet: „Jede Wahl setzt voraus, dass die Wähler eine Auswahl treffen können. Dafür ist wiederum erforderlich, dass klare Alternativen bestehen: dies oder das.“ So weit ist ihm ausdrücklich zuzustimmen. Dann aber macht er einen Gegensatz auf, der hinter den bereits erreichten Stand des Wahlrechtsdiskurses zurückfällt.

Abschied von der Personenwahl (Fortsetzung)

Im Januar legte die Ampelkoalition ihren Entwurf für eine Wahlrechtsreform vor, der das Bundeswahlrecht auf seinen Grundcharakter – die Verhältniswahl – zurückführen sollte. Heute wurde eine überarbeitete Fassung des Entwurfs vorgestellt, die schon am Freitag vom Bundestag beschlossen werden soll. Die Stoßrichtung bleibt gleich: Durch den Abschied von der Personenwahl in den Wahlkreisen werden Überhang- und Ausgleichsmandate entbehrlich und so ein weiteres Anwachsen des Bundestages ausgeschlossen. Die Änderungen reagieren auf Kritik am Ausgangsentwurf, haben es aber ihrerseits in sich.

Von Wissen und Nichtwissen bei der Wahl: Das „verbesserte Verhältniswahlrecht“ in Bayern

Wenn die Bewohner Bayerns an diesem Sonntag einen neuen Landtag wählen, richten sich die Augen der Republik nach Süden. Weder die Wähler noch die Beobachter dürften dabei alle um die Finessen des bayerischen Landtagswahlrechts wissen, denn dieses gleicht nur auf den ersten Blick dem Bundestagswahlrecht. Die Bayerische Verfassung spricht von einem „verbesserten Verhältniswahlrecht“. Ob dies wirklich zutrifft, ist aber zweifelhaft.

Das neue britische Wahlrecht wäre in Deutschland verfassungswidrig

In an equal democracy (…), the majority of the people, through their representatives, will outvote and prevail over the minority and their representatives. But does it follow that the minority should have no representatives at all? Because the majority ought to prevail over the minority, must the majority have all the votes, the minority none? Is it necessary that the minority should not even be heard? In a really equal democracy, every or any section would be represented, not disproportionately, but proportionately. Das schrieb John Stuart Mill 1861 über das klassische britische Mehrheitswahlrecht. Das beruht bekanntlich auf dem Gedanken, dass ... continue reading

Nähert sich das Ende des Mehrheitswahlrechts?

Die Briten haben gewählt. Aber was? Das britische Wahlsystem hat sein großes und einziges Versprechen, nämlich das es klare Mehrheiten generiert, nicht einlösen können. Damit ist ihm seine Legitimationsgrundlage entzogen. Damit gibt es kein einziges Argument mehr, das man für dieses Wahlsystem noch ins Feld führen könnte. Ist das Mehrheitswahlrecht damit erledigt? Nicht sicher. Aber möglich. Immerhin. Das relative Mehrheitswahlrecht der Briten teilt das Land in Wahlkreise ein, und in jedem Wahlkreis gewinnt der Kandidat ein Mandat, der am meisten Stimmen bekommt. Das ist einfach und hat lange gut funktioniert, aber die Schwäche dieses Systems liegt auf der Hand: Viele ... continue reading

Während wir auf das britische Wahlergebnis warten…

… sollten wir uns, auch als nicht Wahlberechtigte, Timothy Garton-Ashs flammenden Appell im Guardian, Lib-Dem zu wählen und so die verfassungspolitische Wende im Inselstaat herbeizuführen, zu Gemüte führen. Womöglich wählen die Briten gerade das Mehrheitswahlrecht ab. Schon eine aufregende Vorstellung. Mehr dazu hier.