To Oppose
Freedom of assembly, general orders and boulders thrown by administrative law and hitting constitutional law
Freedom of assembly, general orders and boulders thrown by administrative law and hitting constitutional law
Über Versammlungsfreiheit, Allgemeinverfügungen und Felsbrocken, die das Verwaltungsrecht schmeißt und das Verfassungsrecht trifft
Viele Verwaltungsgerichte haben vor dem allgemeinen Nichtwissen über COVID-19 und planlosen behördlichen Maßnahmen zunächst kapituliert. Es gelang ihnen nur selten, die Versammlungsfreiheit vor einem Substanzverlust zu schützen. Bis heute sind grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen nicht geklärt. Doch schwierige Rechtsfragen über zwei Jahre hinweg als schwierig zu bezeichnen und deshalb nicht zu beantworten, ist in einem Rechtsstaat nicht akzeptabel.
The right to peaceful protest in England and Wales is under graver threat than first feared. On 24 November 2021, new amendments were introduced to the already highly controversial Police, Crime, Sentencing and Courts Bill (PCSC) in the House of Lords. These are jaw-dropping measures that will expand police stop and search powers, increase restrictions on peaceful protests, create new criminal offences and banning orders, and expand delegated powers. What follows is a brief attempt to make sense of these illiberal proposals. If enacted, they will have severe implications for how the law strikes the balance between rights of protestors and the wider community. But even if not, their very proposal, and the means of legislating for them, are further evidence of a government with distaste, if not hostility, for constitutional norms of debate, scrutiny, and accountability inside and outside of Parliament.
Unter dem Motto „Wir bleiben bis Ihr handelt“ veranstalten Fridays for Future bundesweit Klimacamps, deren dauerhafte Präsenz im öffentlichen Raum auf die Dringlichkeit der Klimakrise hinweisen soll. Schwierigkeiten bereiten den Camps nicht die extremen Wetterbedingungen im Winter, sondern Behörden und Gerichte. Gut vier Jahre nach einer intensiven Auseinandersetzung um das Verfahren zum G-20-Protestcamp 2017 in Hamburg ist die Frage, ob und inwieweit die Versammlungsinfrastrukturen von Art. 8 GG geschützt sind, rund um die Klimacamps erneut entbrannt.
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen prischt mit einem eigenen Versammlungsgesetz vor. Der Gesetzesentwurf ist tief von einem polizeilichen Trauma im Kontext der Proteste gegen den Braunkohleabbau und die Energiepolitik geprägt. Der Ansatz von Innenminister Reul, die seit der Brokdorf-Entscheidung des BVerfG etablierten Grundsätze eines mit Art. 8 GG kompatiblen Versammlungsrechts „auch in anderen Zusammenhängen einmal auf den Prüfstand“ zu stellen, trug offenbar in der Regierungskoalition Früchte.
On 22 April, the Spanish Constitutional Court issued its first judgement on the constitutionality of the conviction of the Catalonian leaders for the events of October 2017. It upheld the Supreme Court’s interpretation of the crime of sedition which blurs the line between legitimate protest and sedition. The judgment will therefore have repercussions beyond this particular case and may affect the right of protest and dissent.
Seit dem 28. Februar 2021 gilt das neue Berliner Versammlungsgesetz. Nach der über 60 Jahre langen Ära des Bundesversammlungsgesetzes in Berlin wurde das „Versammlungsfreiheitsgesetz“ weitgehend unter dem Radar ausgehandelt. Auch das neue Berliner Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz soll in Kürze verabschiedet werden. Neben der legislativen Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schafft das neue Versammlungsfreiheitsgesetz einige Liberalisierungen. Dennoch wird es seinem Namen nicht gerecht.
Seit Beginn der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie sind Fragen der Versammlungsfreiheit Gegenstand einer kritischen Debatte. Die behördliche Praxis gestaltete sich anfänglich sehr restriktiv, indem pauschale Versammlungsverbote verhängt wurden. In einer Demokratie können präventive Verbote aber auch während einer Pandemie nur die Ausnahme sein können. Im Fall der begründeten Annahme, dass die Maskenpflicht missachtet werden wird, ist ein präventives Verbot jedoch angemessen.
Für den heutigen Mittwoch ist in Berlin eine weitere Demonstration gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angekündigt. Das BMI hat im Einvernehmen mit dem Bundestag eine Genehmigung der geplanten Versammlungen abgelehnt. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes, das ein Sonderversammlungsrecht für bestimmte Versammlungsorte im Umkreis der Verfassungsorgane des Bundes enthält. Bei näherer Betrachtung wirft es eine Reihe interessanter verfassungsrechtlicher Fragen auf, die ein Schlaglicht auf die verfassungsrechtliche Konzeption des Bundestages im deutschen Verfassungsrecht werfen.