Coronaresistenz der Versammlungsfreiheit?
Endlich. Erstmals zu Corona-Zeiten hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten der Versammlungsfreiheit entschieden. Erstmals hat es, seit durch die Ausgangsbeschränkungen „der massivste kollektive Grundrechtseingrifff in der Geschichte der Bundesrepublik“ ins Werk gesetzt wurde, ein Grundrecht gegenüber einer damit verbundenen Maßnahme zur Geltung gebracht.
