Auf meine Anfrage wegen des nahezu unter Ausschluss der Öffentlichkeit gefällten EuGH-Urteils Kommission/Spanien, C-154/08, habe ich jetzt eine Antwort bekommen. Zur Erinnerung: Der EuGH hat erstmals einen Mitgliedsstaat wegen einer Vertragsverletzung verurteilt, die auf einem höchstrichterlichen Urteil beruht. Diese Konstellation ist in zweierlei Hinsicht extrem brisant: Erstens kommt damit der verurteilte Mitgliedsstaat in eine böse Zwickmühle, da er die Vertragsverletzung kaum stoppen kann, ohne die Unabhängigkeit der Justiz anzutasten. Zweitens krachen damit europäische und nationale Justiz ungebremst gegeneinander: Daraus kann ein veritabler Verfassungskonflikt entstehen, und zwar durchaus auch bei uns. Wenn etwa das Bundesverfassungsgericht demnächst in Sachen Vorratsdatenspeicherung oder Altersdiskriminierung ... continue reading