Articles for tag: IGHInterventionIsrael-Gaza-KriegVölkermordVölkermordkonvention

Deutschland, Israel und der IGH

Das Verfahren zwischen Südafrika und Israel vor dem Internationalen Gerichtshof zählt vielleicht zu den bedeutendsten in der Geschichte des Gerichts. Bereits zehn Staaten sind dem Verfahren beigetreten oder haben ihren Beitritt beantragt. Deutschland kündigte seine Absicht zur Intervention bereits kurz nach der Klageeinreichung Südafrikas an, noch bevor es selbst in einen Rechtsstreit mit Nicaragua über die Unterstützung Israels verwickelt wurde. Eine politisch motivierte Intervention unter Art. 63 des IGH-Status würde sich jedoch dem Vorwurf der Doppelmoral aussetzen. Erweiterten Handlungsspielraum eröffnet dagegen eine Intervention unter Art. 62 des IGH-Status.

Conspicuously Absent

Nicaragua alleges that Germany violates the Genocide Convention and international humanitarian law by assisting Israel and also by failing to prevent violations of these bodies of law. It requests the International Court of Justice to indicate provisional measures, which would oblige Germany inter alia to stop assisting Israel. While the Court may be barred from exercising its jurisdiction over Nicaragua’s claims relating to the Genocide Convention it may be able to hear the claims regarding Germany’s duties under IHL.

Intervention auf Irrwegen

Am 29.12.2023 reichte Südafrika Klage vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Israel wegen Verstößen gegen die Völkermordkonvention im Gazastreifen ein. Zusätzlich zum Hauptsacheantrag begehrte Südafrika im einstweiligen Rechtsschutz den Erlass von vorsorglichen Maßnahmen („Provisional Measures“), auf die sich auch die zweitägige Anhörung der Parteien bezog. Am zweiten Tag der Anhörungen verkündete Deutschland, zugunsten Israels zu intervenieren, mit der Begründung, der Vorwurf des Völkermords entbehre jeder Grundlage. Neben einer Zusammenfassung der Parteivorträge und der Eilrechtsschutzentscheidung des IGH vom 26.1.2024 beleuchtet der Beitrag die deutsche Rolle im Hauptsacheverfahren. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung wie auch der Pluralität deutscher historischer Verantwortung droht die geplante Intervention der Glaubwürdigkeit Deutschlands im multilateralen System weiter zu schaden und die Universalität des Völkerrechts auszuhöhlen.

Eine kleine Sensation aus Den Haag

Am 16. März 2022 hat der Internationale Gerichtshof in Den Haag mit 13 zu 2 Stimmen einstweilige Maßnahmen gegenüber Russland erlassen. Die Anordnung dieser einstweiligen Maßnahmen ist eine kleine Sensation, denn so offensichtlich der von Russland begangene Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot sein mag, so schwierig ist es, in einem solchen Fall die Zuständigkeit des IGH zu begründen.