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Einer raus, einer rein: vielleicht keine Lösung, aber immerhin Völkerrecht

Für jeden syrischen Flüchtling, den die Türkei aus Chios, Lesbos und Kos zurücknimmt, lässt die EU einen anderen syrischen Flüchtling aus der Türkei legal einreisen. Ein bewegliches Kontingent soll es geben, das den Syrern in der Türkei als legale, sichere und preiswerte Alternative zum Schlauchboot offen steht und dessen Größe schrumpft und wächst mit der Zahl der irregulär eingereisten Flüchtlinge, die die Türkei aus Griechenland wieder zurücknimmt. Das ist der Plan nach dem gestrigen EU-Gipfel in Brüssel. Pro Asyl findet ihn ganz fürchterlich. Ich bin da ehrlich gesagt nicht so sicher.

US-Angriffe auf den „Islamischen Staat“ in Libyen: Die dünnste aller Rechtsgrundlagen

Die Luftangriffe in Libyen gegen den "Islamischen Staat" rechtfertigt die US-Regierung damit, dass die „libyan authorities on the ground“ über die Militärschläge unterrichtet waren. Mit anderen Worten: Es handelt sich um eine mit Einverständnis der Regierung vorgenommene Intervention („Intervention auf Einladung“). Dadurch wird das Gewaltverbot prima facie folglich nicht verletzt, weil die Verletzung der territorialen Integrität nicht gegen den Willen des betroffenen Staats erfolgt. Die Intervention auf Einladung ist allerdings eine ganz allgemein höchst strittige Rechtsgrundlage.

Völkerrechtsfreundlich heißt nicht unbedingt völkerrechtstreu

Unsere britischen Freunde werden verständig mit dem Kopf nicken bei dieser Nachricht: Dass Deutschland sich irgendwann mal völkerrechtlich zu etwas verpflichtet hat, so der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in einem heute veröffentlichten Beschluss, heißt mitnichten, dass Deutschland kraft Verfassung diese Pflicht dann auch einhalten muss. Wenn der demokratische Gesetzgeber nach Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags, so die Senatsmehrheit, es sich zu irgendeinem späteren Zeitpunkt anders überlegt, dann gibt es nichts und niemanden, das ihn verfassungsrechtlich daran hindern könnte. "Demokratie ist Herrschaft auf Zeit", schreibt die Senatsmehrheit mit majestätischer Kürze, und den Gesetzgeber über die Dauer einer Legislaturperiode zu binden, würde dem Demokratieprinzip widersprechen. Der Gesetzgeber müsse frei bleiben, das einfache Recht so zu gestalten, wie er es für richtig hält.

“We are not in a Seminar”: Some Thoughts on the Legislative’s and Executive’s Prerogative in Determining International Law

"We are not in a seminar but in parliament": With these words the German Minister of Foreign Affairs has tried to brush aside international law arguments against the deployment of German soldiers within the fight against ISIS. To put these propositions in a nutshell: France feels that it has been attacked and this is sufficient for invoking self-defense. In any case it does not matter what international law precisely says. Both of these suggestions are more than dubious.

Geschenk von unschätzbarem Wert: Nachlass von Francis Mann an der HU

Ein überraschendes Geschenk von hohem Wert wurde der Humboldt-Universität (und damit der deutschen Rechtswissenschaft) im vergangenen Wintersemester zuteil. Wie Gerhard Dannemann vom Großbritannien-Zentrum der HU und Dekan Christian Waldhoff im gerade erschienenen „Semesterblick“ der Juristischen Fakultät berichten, haben die Nachfahren des 1991 verstorbenen britischen Juristen Francis Mann (der unlängst erst auf dem Verfassungsblog vorgestellt wurde) der HU den Nachlass des bedeutenden Völkerrechtlers übergeben. Mann, 1907 als Friedrich Alexander Mann im pfälzischen Frankenthal geboren, hatte 1930 in Berlin das Erste Staatsexamen abgelegt, war Assistent an der Juristischen Fakultät und wurde 1931 bei dem Zivilrechtler Martin Wolff  promoviert. Unmittelbar nach dem Zweiten ... continue reading

EMRK kann zum Völkerrechtsbruch zwingen

Wenn der UN-Sicherheitsrat einem europäischen Staat befiehlt, gegen die Europäsche Menschenrechtskonvention zu verstoßen – darf dieser das dann machen? Und wenn, kann ihn der EGMR in Straßburg dann deswegen verurteilen? Anders als der EuGH hatte der EGMR bislang die größte Mühe, diese Fragen halbwegs konsistent mit einem kräftigen Ja zu beantworten. Nach Al-Jedda 2009 und Nada 2012 hat der EGMR heute erneut einen Schritt in diese Richtung unternommen – wenn auch vorerst nur auf Kammerebene und mit einer zutiefst zerstrittenen Richterbank. Inhaltlich scheint mir aber diese Entscheidung, wenn sie Bestand hat, ziemlich einschneidend zu sein. Es geht in dem Fall ... continue reading

Bestimmt der Schweizer Souverän, was zwingendes Völkerrecht ist und was nicht?

In der Schweiz kann man derzeit den einzigartigen Fall beobachten, dass eine Regierung ihr Volk daran zu hindern versucht, die eigenen verfassungs- und völkerrechtlichen Bindungen zu vergewaltigen. Gestern hat der Schweizer Bundesrat entschieden, die so genannte „Durchsetzungsinitiative“ nur in redigierter Form dem Parlament vorzulegen. Das ist eine Initiative der rechtspopulistischen SVP für einen Volksentscheid, der die berüchtigte „Ausschaffungsinitiative“ von 2010 noch einmal um eine Zehnerpotenz krasser machen soll. Es geht dabei darum, dass Ausländer, die mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind, abgeschoben werden müssen, und zwar ohne viel Federlesen und Verhältnismäßigkeitserwägungen und Rechtsschutz und was der spießigen Bedenkenträgereien mehr ... continue reading

Transnationales Staatshaftungsrecht? Kundus vor Gericht

Nächste Woche beginnt vor dem Landgericht Bonn die Beweisaufnahme in der Verhandlung über die Schadensersatzklagen der Opfer des Kundus-Angriffs. Nur wenige Wochen zuvor hat das Bundesverfassungsgericht seine Kammerentscheidung zu den Verfassungsbeschwerden der Opfer der Bombardierung der Brücke von Varvarin im Kosovo-Krieg veröffentlicht. Zwar hat die Erste Kammer des Zweiten Senats die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, aber sie hat doch einige entscheidende Hinweise zur Kontur eines transnationalen Staatshaftungsrechts gegeben. Vor dem Landgericht Bonn wird sich zeigen, wie die Zivilgerichte dies aufnehmen werden.

„Not universal, but all over the place“: Zur Globalität der Geschichte des Völkerrechts

Eine Weltgeschichte des Völkerrechts: Da steckt gleich eine Handvoll höchst spannungsvoller Differenzen drin – global/eurozentrisch, universal/partikulär, Recht/Geschichte, normativ/faktisch, rationalistisch/empirisch, you name it. An Spannung hat es denn auch nicht gefehlt beim jüngsten Rechtskulturen-Workshop anlässlich der Veröffentlichung des von Anne Peters und Bardo Faßbender herausgegebenen Oxford Handbook of the History of International Law. Einig waren sich alle, dass es ein höchst lobenswertes Unterfangen ist, die Völkerrechtsgeschichte aus ihrer eurozentrischen Perspektive befreien zu wollen. Aber das war es dann auch schon wieder mit der Einigkeit. Was ist das Völkerrecht? Ist das die große universelle Über-Rechtsordnung, die das friedliche Miteinander der vielen partikularen ... continue reading

EuGH korrigiert strikte Linie der ersten Instanz zu Anti-Terrorlisten

Der EuGH hat heute zwei Entscheidungen veröffentlicht, an denen Eric Posner und andere Apologeten einer entfesselten Exekutive ihre Freude haben dürften. Es geht um das Einfrieren des Vermögens potenzieller Terror-Unterstützer und anderer Leute, die man aus mehr oder weniger guten Gründen für Schurken hält. Das ist ein Freiheitseingriff, wie man ihn unterhalb der Schwelle körperlicher Züchtigung sich kaum drastischer vorstellen kann. Man verliert jede wirtschaftliche Bewegungsfreiheit. Man wird quasi selber bei lebendigem Leib ökonomisch eingefroren. Und dafür reicht schon ein bloßer Verdacht. Bis vor einigen Jahren erfuhr man womöglich noch nicht einmal, aus welchen Gründen man auf die schwarze Liste ... continue reading