Articles for tag: democratizationStaatlichkeitTaiwanVölkerrecht

Is Taiwan a State?

Taiwan just celebrated its national day on 10 October 2022. In her speech, President Tsai Ing-wen traced the Republic of China’s resettling in Taiwan in 1949, to its democratization in the 1980s and 1990s, the latter of which transformed it into the Republic of China (Taiwan). Tsai also cautioned the People’s Republic of Chinas (the PRC) “attempts to erase the sovereignty of the Republic of China (Taiwan) have threatened the status quo of peace and stability in the Taiwan Strait and the region.” In contrast, in its “White Paper on Taiwan Question and the Unification of China in a New Era,” the PRC reiterated its longstanding position that Taiwan is an inalienable part of China, and cited United Nations (UN) Resolution 2758 to advance its so-called “One China Principle” internationally.

1.3 Billionen Euro Kriegsreparationen an Polen

Die polnische Regierung fordert Reparationen von Deutschland zur Wiedergutmachung der Kriegsschäden des Zweiten Weltkriegs. Mal wieder. Doch dieses Mal scheint es der polnischen Regierung ernster als bisher. Ausdruck davon ist die Formalisierung der Forderungen in einer diplomatischen Note, die dieser Tage das deutsche Außenministerium erreichen soll. Das erneute Aufbringen der Thematik beruht auch auf einem dreibändigen Gutachten, in welchem die Schäden auf €1,352,483 Millionen Euro taxiert werden.

Mobilisation

Putin’s speech did not explicitly mention concrete plans to annex Ukrainian occupied territories, but Putin did announce a quick “recognition” of the fake “referenda” on joining Russia in Donetsk, Luhansk, Kherson and Zaporizhzhia oblasts, scheduled in just a few days. In terms of international law, planned annexations will change nothing. States are under international legal obligation not to recognise any territorial changes declared by Russia. Any territorial concessions imposed on Ukraine under nuclear blackmail would also be legally null and void. Putin’s desperate attempt to change the game is unlikely to influence the resilience of Ukraine and its allies.

Neun Seiten Substanzlosigkeit

Die deutsche Presselandschaft und Teile des politischen Berlin sind in Aufruhr: Die Bundestagsverwaltung hat ein „Gutachten“ zur Cannabis-Legalisierung veröffentlicht. In Auftrag gegeben hat sie ein CSU-Abgeordneter, der sich nun vom WD in seiner Meinung bestätigt sieht, dass eine deutsche Cannabis-Legalisierung völker- und europarechtswidrig wäre. Doch kann man dies dem dünnen, knapp neunseitigen Dokument nicht entnehmen.

Ein Weg zur Cannabis-Legalisierung führt über Luxemburg

Ein deutscher Alleingang hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Das Europarecht hat auch beim Völkerrecht ein Wort mitzureden. Die EU hat die UN-Übereinkommen selbst ratifiziert – und zwar ohne Vorbehalt. Außerdem reduziert die innereuropäische Kompetenzverteilung den Spielraum für nationale Alleingänge. Etwas mehr Europa muss die Bundesregierung also wagen. Soweit ihr das Risiko zu groß ist, bleibt nur die große Lösung einer Cannabis-Legalisierung über Brüssel oder Luxemburg.

Proactive International Law

In this blog post we challenge the reactive nature of international law, a discipline that has largely developed in response to specific crises and incidents, such as wars, pandemics, mass migrations, economic breakdowns, or technological advancements. While we acknowledge that the reactive paradigm of international law has facilitated adoption of pragmatic solutions to the concrete problems encountered and offered international law a path by which to direct its development, this approach, we contend, has led international law to be backward-looking, short-sighted, and ill-prepared to address newly emerging global threats and advances.

Nochmals: Cannabis-Entkriminalisierung und Europarecht

Ich habe kürzlich an dieser Stelle argumentiert, dass das Europarecht mit Blick auf die geplante Entkriminalisierung des Cannabiskonsums „die völkerrechtlichen Vorgaben im Wesentlichen“ nachvollzieht. Dem ist nun widersprochen worden und zwar unter Hinweis auf Art. 71 Abs. 2 SDÜ und den Beitritt der EU zur Wiener Drogenkonvention von 1988. Darauf ist kurz zu replizieren, weil die vorgebrachte Argumentation einerseits europarechtlich zu kurz greift und andererseits in der Sache an der Dominanz der völkerrechtlichen Abkommen nichts ändert.

Zur völkerrechtlichen Zulässigkeit der Cannabis-Entkriminalisierung

Erlaubt das völkerrechtliche Drogenkontrollregime die von der Bundesregierung geplante  Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums im Sinne der im Koalitionsvertrag geforderten „kontrollierte[n] Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“? Die Antwort ist nicht so „eindeutig“ (negativ), wie mitunter suggeriert wird. Ein genauerer Blick in die einschlägigen Verträge sowie die jüngere Staatenpraxis ergibt, dass es entscheidend darauf ankommt, wie eine liberalere Cannabis-Politik konkret ausgestaltet wird.

Kriegspartei oder nicht Kriegspartei? Das ist nicht die Frage

Die Fixierung der Debatte auf die Rechtsstellung als Kriegspartei führt in die Irre. Weder wird Deutschland durch Waffenlieferung und Ausbildung zur Kriegspartei, noch würde allein aus dem Status als Kriegspartei ein Recht zur Gewaltanwendung gegen Deutschland erwachsen. Es mag politische Gründe geben, der Ukraine in ihrer schwersten Stunde die nötige militärische Unterstützung seitens Deutschlands zu versagen – das Völkerrecht sollte hierfür jedoch nicht missbraucht werden.