Articles for tag: Auslandseinsatz der BundeswehrVölkerrechtWehrverfassung

Ein verfassungsrechtliches Fundament für Auslandseinsätze der Bundeswehr durch Bindung an das Völkerrecht

Die postulierte „Zeitenwende“ in der Sicherheitspolitik sollte nicht bloß als historische Chance verstanden werden, die vorgeschlagene Reform schnell durchs Parlament zu bekommen. Auch jenseits des konkreten Anlasses des russischen Angriffs auf die Ukraine erscheinen die materiellen verfassungsrechtlichen Grundlagen der Wehrverfassung reformbedürftig. Nach hier vertretener Auffassung sollte das Grundgesetz Auslandseinsätze der Bundeswehr an deren Völkerrechtsmäßigkeit binden. Denn wie die Initiatorinnen dieses Symposiums betonen, besteht für die deutsche Sicherheitspolitik auch eine Verantwortung für die internationale Ordnung und die Wahrung und Durchsetzung des Völkerrechts.

No New Cold War for International Law

With Russia’s war against Ukraine not being the Blitzkrieg that Putin had planned for, there has been discussion that we are entering a new Cold War. During the (old) Cold War, development of international law was stunted due to the need of agreement between opposing political blocs that had fundamentally differing views on the role and content of international law. This blog post argues that even if we enter a new Cold War, we won’t soon have a similar adverse situation for international legal development because the legal understanding of one of the alleged “camps” lacks consistency, legitimacy and broad geopolitical support.

Extraterritoriale Einbürgerungen als Hegemonialinstrument

Der russische Einmarsch in die Ukraine wurde seit 2019 durch eine systematische Einbürgerungspraxis Russlands im Donbas vorbereitet. Russland hat weit vor seinem Krieg gegen die Ukraine das Staatsangehörigkeitsrecht als Mittel der Außenpolitik instrumentalisiert - und bereits hierdurch die Ukraine in ihrer territorialen Souveränität verletzt.

Afghanistan – wer schützt das Völkerrecht?

In Einem sind sich politische Parteien, Medien und Öffentlichkeit einig: ob man den Rückzug der Bundeswehr aus Afghanistan nun Desaster, Debakel oder Niederlage nennt, er soll gründlich analysiert werden, und mit ihm der gesamte Einsatz seit 2001. Die völkerrechtliche Legitimation des Kriegseinsatzes steht nicht zur Debatte. Doch muss eine unvoreingenommene Analyse zu dem Ergebnis kommen: der Krieg begann mit einem Verstoß gegen das Völkerrecht, produzierte in seinen 20 Jahren zahlreiche Kriegsverbrechen und endete nun mit einem letzten Bruch des Völkerrechts.

Die Afghanistan-Saga hat die Ausrichtung des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen nicht erschüttert

Die Abzugsphase des Internationalen Allianz in Afghanistan hat zwar zu Recht viel Aufmerksamkeit, Kontroversen und Tragödien ausgelöst, aber im Großen und Ganzen hat sie - bis jetzt - keinen bedeutenden Bruch in der Ausrichtung des Völkerrechts und der Beziehungen zu schwächeren Staaten und Völkern verursacht oder signalisiert.

Der Abzug aus Afghanistan läutet eine neue Ära globaler Kriege um Infrastruktur und Lieferketten ein

Für manche stellt der demütige Abzug der Vereinigten Staaten und der NATO-Koalitionspartner aus Afghanistan ein angemessenes Ende der Kriege nach dem 11. September 2001 dar. Doch meiner Meinung nach markiert dieser Abzug einen wichtigeren Anfang: unseren unfreiwilligen Eintritt in eine neue Ära der kompetitiven Kriegsführung - wobei Afghanistan nur den Anfang einer neuen Ära globaler Infrastruktur- und Lieferkettenkriege darstellt.

Afghanistan and Great Power Interventionism as Self-Defense

We are still in the process of assessing the outcomes of 20 years of Western military and humanitarian presence in Afghanistan, and of a heartless and chaotic withdrawal. The current and somewhat self-centred debates may obscure considerable collateral legal nihilism. My main argument is that the re-interpretation of Art. 51 UN Charter by the US in the context of the so called “war on terror” was (and still is) an attempt to re-introduce new legal justifications for old forms of great power interventionism.

Afghanistan und ‚Great Power Interventionism‘ als Selbstverteidigung

Wir sind immer noch dabei, die Ergebnisse von 20 Jahren westlicher militärischer und humanitärer Präsenz in Afghanistan und eines herzlosen und chaotischen Abzugs zu bewerten. Diese selbstbezogenen Debatten können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der "War on Terror" mit erheblichem rechtlichem Nihilismus einherging. Mein Hauptargument ist, dass die Neuinterpretation von Art. 51 UN-Charta durch die USA im Zusammenhang mit dem so genannten "war on terror" ein Versuch war (und immer noch einer ist), neue Rechtfertigungen für alte Formen des Großmachtinterventionismus einzuführen.