Articles for tag: GewaltenteilungParlamentarismusWahlrecht

Die Zukunft des Regierungssystems – Zur semi-parlamentarischen Option

Die Ergebnisse der spanischen Parlamentswahlen bestätigen einmal mehr den Trend hin zur Fragmentierung der Parlamente. Spätestens seit der Bundestagswahl 2017 wissen wir auch in Deutschland, dass die Regierungsbildung dadurch schwieriger wird. Dieses Problem ist jedoch keineswegs das unvermeidliche Schicksal der parlamentarischen Demokratien der Gegenwart, sondern ließe sich durch institutionelle Reformen abschwächen, die bürgerlicher Gleichheit den Vorrang gegenüber innerparlamentarischer Gleichheitssymbolik einräumen.

Demokratie­politik: Die Abschaffung der kommunalen Stichwahl in Nordrhein-Westfalen als Verfassungs­problem

Für den Modus, in dem in einer Demokratie Repräsentanten gewählt werden, ist vieles denkbar. Trotzdem erzeugen Reformbemühungen im Wahlrecht zuverlässig skandalisierende Debatten, so auch derzeit in Nordrhein-Westfalen. Am 11.04.2019 hat der dortige Landtag auf Antrag der Landesregierung beschlossen, die Stichwahl bei den Wahlen der (Ober-)Bürgermeister und Landräte abzuschaffen.

Auf dem Weg zum Nationalen Volkskongress – warum die Geschichte der personalisierten Verhältniswahl auserzählt ist

Es war ein Scheitern mit Ansage. Als am Mittwoch die Nachricht durchsickerte, dass die Kommission, die Bundestagspräsident Schäuble zur Reform des Wahlrechts eingesetzt hatte, ihre Arbeit ohne Ergebnis abschließt, wird das nur wenige Beobachter überrascht haben. Denn im Bundestagswahlrecht ist, um es salopp zu formulieren, schon seit Jahren der Wurm drin. Statt weiter nach kleinteiligen Anpassungen im geltenden System zu suchen, sollte daher noch einmal grundsätzlich über die personalisierte Verhältniswahl nachgedacht werden.

Ergebnisparität oder Chancengleichheit? Quotenmodelle zur Steigerung des Frauenanteils im Parlament

Viel ist schon über quotierte Parteilisten gesagt und geschrieben worden. Sie sind aber nicht der einzige Weg, um den Frauenanteil in den Parlamenten zu steigern. Den Parteien könnte auch gesetzlich aufgegeben werden, in den Wahlkreisen geschlechtsgemischte Tandems aufzustellen, aus denen die Bürger mit der Erststimme Frau oder Mann wählen können. Diese hätte den Vorteil, Chancengleichheit statt Ergebnisparität herzustellen.

Selbstbestimmung schließt Vertretung nicht aus: Die Mär von der demokratie­notwendigen Höchst­persönlichkeit der Wahl

Gerade hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Ausschluss vollbetreuter Menschen vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag verfassungswidrig ist. Diese Entscheidung ist richtig, und sie war überfällig. Denn das Wahlrecht ist das bedeutendste Recht der Bürgerinnen und Bürger im demokratischen Staat. Dass es aber, wie die Verfassungsrichter in ihrem Beschluss ebenfalls anmerken, von Verfassungs wegen zwingend ein höchstpersönliches Recht ist, gehört zu den Leerformeln des deutschen Staatsrechts, die nicht richtiger werden, je häufiger man sie wiederholt.

Parité-Gesetz in Brandenburg – Kein Sieg für die Demokratie

Der brandenburgische Landtag hat nach einer kontroversen Diskussion mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition und der Grünen am 31. Januar 2019 das erste Parité-Gesetz in Deutschland angenommen. Das Gesetz, das im Jahr 2020 (also erst nach der nächsten Parlamentswahl in Brandenburg) in Kraft treten soll, sieht im Wesentlichen paritätische Landeslisten vor. Die Entscheidung darüber, ob ein Mann oder eine Frau den ersten Listenplatz belegt, wird dabei den Parteien selbst überlassen. Die Kernregelung befindet sich in dem neugefassten Abs. 3 von § 25 des brandenburgischen Landeswahlgesetzes. Dieser wird neu gefasst und lautet nunmehr: «Frauen und Männer sollen gleichermaßen bei der Aufstellung ... continue reading

Neue Kleiderordnung statt Wahlrechtsreform – Eine Erwiderung auf Cara Röhner

Justizministerin Katharina Barley hat Vorschläge formuliert, wie sie das „Meer aus grauen Anzügen“ im Bundestag einhegen möchte. Dabei bringt sie auch paritätische Landeslisten ins Spiel. Verfassungsrechtlich gelingen könnte dies, indem der Wahlausgang an das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern aus Art. 3 Abs. 2 GG gekoppelt wird. So hat Cara Röhner argumentiert und eine materielle Perspektive auf Repräsentation und Demokratie eingenommen. Dies bleibt auf Basis einer liberalen Verfassungs- und Demokratietheorie aber bedenklich.