Unitäres Volk oder Parität? Für eine materiale Perspektive auf die Demokratie
Im Deutschen Bundestag liegt der Frauenanteil nach der letzten Wahl bei nur noch 30 Prozent. Bundesjustizministerin Barley hat deshalb eine Wahlrechtsreform angeregt, die die Parteien verpflichtet, eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern für Wahlen aufzustellen. Von Staatsrechtlern werden seitdem verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. Dies überrascht wenig, denn im gegenwärtigen verfassungsrechtlichen Diskurs wird die fehlende Repräsentation von Frauen nicht als demokratisches Problem verstanden. Um dies zu ändern, bedarf es einer materialen Perspektive auf Demokratie und Repräsentation.
