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Karlsruhe hat die Wahl

Vom „Moin“ im Norden bis zum „Grüß Gott“ im Süden – wie viel flächendeckende Repräsentation erfordert das Wahlrecht? Am zweiten Tag der mündlichen Verhandlung zur Wahlrechtsreform ging es um genau diese Frage. Dem Zweiten Senat des BVerfG kommt nun die Aufgabe zu, die dem Gesetzgeber nicht gelungen ist: eine integrierende Entscheidung über das Wahlrecht im Konsens. Dabei lässt er sich kaum in die Karten schauen.

Full House in Karlsruhe

Gestern begann die mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Zwei Tage verhandelt der Zweite Senat über die Frage, ob die Einführung der Zweitstimmendeckung und der Wegfall der Grundmandatsklausel mit dem Grundgesetz vereinbar sind oder nicht. Viel Prominenz aus Politik und deutscher Staatsrechtlehre sorgen für – so hat es Vizepräsidentin Doris König ausgedrückt – „Full House“ in Karlsruhe. Nach einem humorvollen Auftakt dürften die Beteiligten versuchen, am heutigen zweiten Tag ihre Asse auszuspielen.

On the Politics of Non-Transparent Electoral Funding in India

Last week, a five-judge bench of the Indian Supreme Court delivered a significant verdict adjudicating the constitutionality of the Electoral Bond Scheme (“EBS”). The EBS introduced a novel method of making ‘anonymous’ donations to Indian political parties, both by individuals and a body of individuals. The judgment makes a democracy-enabling jurisprudential step in extending the right to information of voters to the details of political funding received by political parties in an effort to cement transparency and accountability as the central values of the electoral exercise.

Die Qual der Wahlprüfung

Es lohnt sich, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Teilwahlwiederholung in Berlin genauer anzuschauen. Nicht nur, weil sie deutliche Absetzbewegungen zur Entscheidung des VerfGH Berlin aufweist, sondern auch weil sie im Hinblick auf Wahlfehler und Mandatsrelevanz einige spannende rechtsdogmatische Fragen aufwirft und in einigen Teilen widersprüchlich und nicht überzeugend ist. Für den Gesetzgeber ergeben sich aus den Urteilsgründen Ansätze für gesetzliche Normierungen von Wahlprüfungsregelungen.

Wahlrechtsprüfung in der zweiten Halbzeit

Knapp 27 Monate nach der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und rund 21 Monate vor der nächsten Wahl hat das Bundesverfassungsgericht abschließend über Fehler bei der Durchführung der Wahl im Land Berlin entschieden. In einigen Monaten muss deshalb in – die Wahl wiederholt werden, wobei schon jetzt feststeht, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag dadurch nicht ändern werden. Das Urteil vertieft und präzisiert überwiegend alte Rechtsprechung. Einen dringenden Reformbedarf beim Wahlprüfungsverfahren lässt dagegen der Kontext der zeitliche Entscheidung erkennen.

Abgehakt

Das Bundesverfassungsgericht hat das im Herbst 2020 von der Großen Koalition modifizierte Wahlrecht durchgewunken (Az. 2 BvF 1/21). Die jüngste Wahlrechts-Entscheidung fällt inhaltlich genauso enttäuschend aus wie die Gesetzesänderung, über die das Gericht zu befinden hatte. Das war aus mehreren Gründen erwartbar. Dennoch lässt die Begründung viele Fragen offen.

Zwischen Komplexität und Klarheit

Am vergangenen Mittwoch verkündete der Zweite Senat des BVerfG sein Urteil zur „kleinen“ Wahlrechtsreform aus dem Jahre 2020. In der mündlichen Verhandlung im April wurde die Frage aufgeworfen, wie verständlich das Wahlrecht sein muss. Nun folgt die Antwort: Wenn es nach der Senatsmehrheit geht, braucht der Wähler wohl nur die Wahlhandlung, nicht aber die Ergebnisermittlung zu verstehen. Damit bleibt die „kleine Revolution“ im Wahlrecht zwar vorerst aus, doch das energisch widersprechende Sondervotum dürfte die wissenschaftliche Diskussion befeuern.

Keine Rechtfertigung für Sperrklauseln

Die im ersten Halbjahr 2023 erfolgte und lange überfällige Wahlrechtsänderung schaffte zwar die Grundmandatsklausel ab, behielt aber die 5%-Sperrklausel bei und erntete dafür viel Kritik. Nun haben 4242 Personen, organisiert über den Verein Mehr Demokratie e.V. und vertreten durch Prof. Kingreen eine Verfassungsbeschwerde gegen die in § 4 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 BWahlG verankerte 5%-Sperrklausel eingereicht. Eine Abdeckungsregel würde den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen besser entsprechen.

Justice-on-Demand at the Indonesian Constitutional Court?

Indonesia will have the world’s biggest one-day election in 2024. More than 200 million voters will go to the ballots to choose the next president and legislative members on 14 February, opening a fresh chapter for the nation’s leadership after a decade of President Joko Widodo’s rule. In recent weeks, the Constitutional Court has been flooded with back-to-back filings for judicial review of Indonesia’s General Election Law. Against the backdrop of Indonesia’s declining levels of trust in public institution, the Court’s rulings might not only change the rules of Indonesia’s electoral game but also threaten to further impair its own independence and integrity.

Opening Pandora’s Box?

Bosnia and Herzegovina is widely known as a “complex State” that has struggled to progress towards EU accession due to internal divisions. More than 25 years after the war ended, the country seems to remain stuck in transition. Recently, secession claims from Republika Srpska (RS) have become more concrete, a crisis has been triggered around the Constitutional Court. Amid these dynamic developments, a judgment by the European Court of Human Rights (ECtHR) could cause tensions, if not even the opening of Pandora’s box: After a series of previous judgments of a similar kind, on 29 August, 2023, the ECtHR published its judgment in the case of Kovačević v. Bosnia and Herzegovina. The judgment is a fundamental and systemic critique of the power-sharing arrangements and clearly determines the direction any constitutional amendment or reform needs to take: The only possible way is to reduce the institutional relevance of ethnicity and of the privileged status of ‘constituent peoples’.