Vom Chancentod zur Chance: Ein wahlrechtlicher Vorschlag zur Güte
Durch den Wegfall der Grundmandatsklausel rückt aber die 5%-Klausel wieder in den verfassungsrechtlichen Fokus. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Maßstäbe hierzu verschärft, und diese Maßstäbe wird es auch an die im veränderten Kontext des neuen Verhältniswahlrechts stehende 5%-Klausel anlegen. Ob sie ihnen standhalten wird, lässt sich kaum verlässlich prognostizieren. Für die politische Kultur wäre es aber am besten, wenn es gar nicht erst zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommen müsste.
