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Systemwechsel im Wehrdienstrecht

Am 17. November 2023 hat der Bundestag ein Gesetz „zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“ beschlossen. Dieses Gesetz setzt zusammen mit dem gleichgelagerten Gesetzesbeschluss zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung das Koalitionsversprechen der Ampel um, Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Öffentlichen Dienst und damit auch aus der Bundeswehr zu entlassen, nämlich durch Verwaltungsakt statt durch Disziplinarklage. Formal ist dieser Systemwechsel vom Richtervorbehalt zur Dienstherrenentlassung im Soldatenrecht verfassungsrechtlich unbedenklich.

Schutz bei Wehrdienstentzug für syrische Geflüchtete

Bis Anfang 2016 erhielten nahezu alle Syrer:innen vom BAMF Flüchtlingsschutz. Seitdem sinkt der Anteil dramatisch und viele Aufstockungsklagen, häufig von syrischen Männern, die sich durch Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, waren nicht erfolgreich. Auch ein neues EuGH-Urteil, das den Flüchtlingsschutz für syrische Wehrdienstentzieher läuft Gefahr, in der Entscheidungspraxis kaum Wirkung zu entfalten.