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Post-populist Populism

Good news for democracy from Poland? It appears that in the recent general elections, the right-wing populist Law and Justice party (PiS), won most seats but not enough to allow it to form a coalition. Donald Tusk's Civic Coalition has a better chance of forming a coalition, which might put an end to PiS' eight years of rule. This, prima facie, seems like a victory of democracy over populism. While this is certainly true, in this post we wish to flag certain warning signs that this possible democratic rotation is not the end of the struggle for democracy but merely the beginning of this process. This is because even when populists are voted out of office, their legacy - at least partially - persists.

Wehrhafte Demokratie

Die Rede von der „wehrhaften Demokratie“ bezog sich ursprünglich auf die militärische Wehrhaftigkeit nach außen. Das änderte sich mit Karl Loewensteins Überlegungen zur „Militant Democracy“ (1937)“, in denen es um die notwendige Wehrhaftigkeit der Demokratie nach innen ging, gegen den Faschismus, der ihr den Krieg erklärt hatte. In dem seither vorherrschenden innengerichteten Sinn gilt das Prinzip der wehrhaften oder, weniger prägnant, der streitbaren Demokratie heute in Deutschland als Verfassungsprinzip. Inzwischen haben wir in Deutschland eine sich zunehmend radikalisierende der Partei, die „Alternative für Deutschland“, die vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall der Verfassungsfeindlichkeit geführt und deren thüringischer Landesverband vom thüringischen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird.

Kein Geld für Verfassungsfeinde

Die Ampel-Fraktionen diskutieren zur Stunde endlich über einen konkreten Entwurf für ein Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG-E). Der aktuell diskutierte Entwurf enthält einen brauchbaren Instrumentenkasten, um der akuten Bedrohung durch die Desiderius-Erasmus-Stiftung zu begegnen. Das Gesetz muss jedoch auch für zukünftige, möglicherweise ganz andere politische Kräfteverhältnisse gewappnet sein und dafür die materiellen Bewertungen von den Einschätzungen des Verfassungsschutzes entkoppeln, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbeziehen und ein Verständnis der freiheitlich demokratischen Grundordnung verankern, das die Unteilbarkeit der Menschenwürde in den Mittelpunkt stellt.

Thüringen-AfD verbieten?

Der Blick auf den Deutschlandtrend ist beängstigend. Die AfD liegt bundesweit zwischen 19 und 23 %, in Sachsen und Thüringen, wo am 01. September 2024 gewählt wird, bei 32-33 %. Die deutsche Demokratie ist bewusst nicht allein eine deliberative, sie ist auch eine wehrhafte. Sie bietet einen Instrumentenkasten zum Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Der besonders radikale Thüringer Landesverband bietet Anlass, ein Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 II, IV GG „föderal zu durchdenken“.

Scharfes Schwert oder bloßes Gesetzeslametta?

In einer demokratischen Wahl ist der AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Robert Sesselmann zum Landrat von Sonneberg gewählt worden. Während an der Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs keinerlei Zweifel bestehen, gibt das Ergebnis der Wahl doch Anlass, darüber nachzudenken, ob und wie Personen, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung feindselig gegenüberstehen, von der Teilnahme an einer Wahl ferngehalten werden können. Das Thüringer Kommunalwahlrecht sieht dafür in § 24 Abs. 3 ThürKWG eine Verfassungstreueprüfung vor, die der AfD-Kandidat Sesselmann jedoch vorläufig bestanden hat. Ist die Norm ernstgemeint oder bloßes Lippenbekenntnis? Der erste Praxistest zeigt: § 24 Abs. 3 S. 1 ThürKWG ist zu dünn, um effektives Instrument der wehrhaften Demokratie zu sein.

Verfassungstreue in der thüringischen Kommunalpolitik

Die Wahl des AfD-Kandidaten Robert Sesselmann zum Landrat in Sonneberg erregte viel Aufsehen. Nun wurde bekannt, dass Sesselmann den „Demokratie-Check“ bestanden hat. Das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde kam zu dem Schluss, dass der Kandidat nach beamtenrechtlichen Maßstäben die Gewähr dafür bietet, sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) einzusetzen. Die beamtenrechtliche Verfassungstreue ist ein Mittel der wehrhaften Demokratie. Obwohl mit der nationalsozialistischen Machtübernahme und dem Weimarer Scheitern begründet, schaffen ihre Instrumente es nicht, rechte Bedrohungen frühzeitig wahrzunehmen und zu verhindern. Der Fall Sesselmann verdeutlicht dies aufs Neue.

Kommunale Wahlprüfung als Trumpf der Demokratie?

Im Rahmen der Wahlprüfung für kommunale Wahlbeamte steht der demokratische Rechtsstaat in Thüringen zwischen Skylla und Charybdis. Eine eindrucksvolle Illustration dieses Dilemmas liefert aktuell die Überprüfung einer Landratswahl in Südthüringen. Nachdem der AfD-Politiker und Landtagsabgeordnete Robert Sesselmann zum Landrat von Sonneberg gewählt wurde, kündigte das Landesverwaltungsamt Thüringen an, dessen Eignung unter anderem wegen seiner Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingestuften AfD-Landesverband zu überprüfen. Schon die Ankündigung rief lautstarke Kritik hervor. Der Blick auf die verfahrensrechtliche Ausgestaltung relativiert einen Großteil der an den Behörden geübten Kritik und zeigt, dass die gesetzgeberische Entscheidung in Thüringen die Chronologie des nun beschrittenen Weges vorzeichnet.

Bolsonaro Faces the Rule of Law

On 30 June 2023, the Brazilian Electoral Superior Court ruled that former President Jair Bolsonaro is disqualified from running for any electoral position for the next eight years. Although there are fifteen other electoral actions brought against Bolsonaro by other political parties or by public electoral prosecutors, most of which refer to accusations of attempting to compromise the integrity of the 2022 elections, this was the first case to reach Brazil’s highest electoral court. Despite there being a precedent, the ruling is not a legal innovation, but the mere application of existing laws.

Zweifel an der Verfassungstreue

Die Wahl von Robert Sesselmann im thüringischen Landkreis Sonneberg zum ersten AfD-Landrat Deutschlands kam für viele überraschend. Nun wurde bekannt, dass das Landesverwaltungsamt Thüringen plant, eine Prüfung der Verfassungstreue Sesselmanns vorzunehmen. Im Lichte der aktuellen Rechtsprechung streiten zumindest gute Argumente dafür, die Verfassungstreue Sesselmanns nicht als frei von Zweifeln anzusehen. Die gesellschaftspolitischen Konsequenzen dieser Prüfung können jedenfalls vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Popularität der AfD kaum überschätzt werden.

Nach wie vor unterentwickelt

Der Extremismusphänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates“ wurde im kürzlich vorgestellten Verfassungsschutzbericht zum zweiten Mal aufgeführt. Die vielen Fragen und die Kritik, die sich um seine Bezeichnung und Beschreibung drehten und nach seiner Einführung letztes Jahr aufkamen, konnten auch diesmal kaum ausgeräumt werden. Ärgerlich, denn die Defizite gehen zu Lasten der Extremismusprävention.