OLG Oldenburg pfeift auf Bundesverfassungsgericht
Manche Instanzrichter interessieren sich offenbar inzwischen einen feuchten Kehricht für die Ansagen des Bundesverfassungsgerichts. Selbst wenn es um einen so schwerwiegenden Vorwurf wie Richterwillkür geht: Sie zucken mit den Achseln und machen weiter wie zuvor. Vor einem knappen Jahr hat die 2. Kammer des Ersten Senats in drei Verfahren (1, 2 und 3) dem OLG Oldenburg seine Praxis bei der Streitwertfestsetzung in Ehescheidungssachen um die Ohren gehauen: Es hatte den Streitwert jeweils auf 2000 Euro festgesetzt, vollkommen wurscht, was die Eheleute verdienten. Hintergrund: In allen drei Fällen hatte einer der Partner Prozesskostenhilfe beantragt. Das heißt, ein hoher Streitwert führt zu ... continue reading
