Articles for tag: FöderalismusGesetzgebungskompetenzsozialer WohnungsbauSozialwohnungenWohnenWohnungsmarkt

Irreführendes Versprechen

Auch wenn mit dem Ampel-Aus und der Haushaltskrise die bisherigen Pläne auf Eis liegen: Sozialer Wohnungsbau dürfte ein wichtiges Wahlkampfthema werden. Allerdings: Das Versprechen sozialen Wohnungsbaus ist irreführend. Der Bund ist dafür seit der Föderalismusreform 2006 nicht mehr zuständig. Außerdem baut der Staat in Deutschland selbst keine Wohnungen, sondern schafft lediglich (finanzielle) Anreize und überlasst den Bau anderen. Die Bundesregierung kann hier zwar unterstützend eingreifen – doch ohne die Länder werden keine neuen Sozialwohnungen entstehen.

(Grund-)Eigentum verpflichtet

Rasant steigende Mieten und Wohnungsknappheit: Die Wohnungskrise ist allgegenwärtig und wird für immer mehr Menschen zur Existenzfrage. Der Bestand an Sozialwohnungen, mit denen insbesondere einkommensschwache Haushalte mit Wohnraum abseits des freien Wohnungsmarkts versorgt werden können, schmilzt jedoch stetig. Um den Bestand an Sozialwohnungen schnell, effektiv und langfristig zu erhöhen, müssten die Bundesländer Wohnungsunternehmen gesetzlich verpflichten, dauerhaft einen bestimmten Anteil ihres Wohnungsbestandes in Gebieten mit Wohnungsnot als Sozialwohnungen zu einer günstigen Miete an Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) zu vermieten. Solch eine gesetzlich verankerte Sozialwohnungsquote könnte landesgesetzlich eingeführt werden und ließe sich auch verfassungskonform ausgestalten.

Vergesellschaftungsverzögerungsgesetz

Nach dem Ergebnis des Volksentscheids entschied sich die damalige rot-rot-grüne Regierung dazu, eine Kommission mit Expert*innen mit der Erstellung eines Gutachtens über die Verfassungsmäßigkeit der Vergesellschaftung zu beauftragen, das nun vorgelegt wurde. Der regierende Bürgermeister Kai Wegner kündigte entsprechend dem Koalitionsvertrag ein „Vergesellschaftungsrahmengesetz” an, dessen genauer Inhalt bislang noch unbekannt ist, das aber jedenfalls keine unmittelbare Vergesellschaftung bewirken soll. Hinter dem Rahmengesetz steht das Kalkül, eine verfassungsgerichtliche Kontrolle zu erzielen, bevor tatsächliche Vergesellschaftungsmaßnahmen ergriffen werden. Mit diesem Plan begibt sich der Senat sowohl verfassungsrechtlich als auch politisch auf einen Irrweg.

Eine goldene Brücke zur Vergesellschaftung

In den kommenden Monaten wird sich der CDU-geführte Berliner Senat mit einem transformativen Projekt auseinandersetzen müssen, das ihn an die Grenzen seiner politischen Komfortzone bringen dürfte: Das der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Vergangene Woche veröffentlichten die Kommissionsmitglieder ihren Abschlussbericht, der in Bezug auf Art. 15 GG die wohl bedeutsamste Veröffentlichung der vergangenen 70 Jahre ist. Eine deutliche Mehrheit der Kommissionsmitglieder hält das Vorhaben der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ für verfassungsgemäß. Der Bericht schlägt eine Brücke zwischen bisher unversöhnlichen Rechtsverständnissen des Art. 15 GG – ein innovativer Kompromiss, den auch das Bundesverfassungsgericht wählen könnte.

Ein Hoffnungsschimmer, aber kein grünes Licht für Vergesellschaftung Berliner Wohnungsunternehmen

Die Expert:innenkommission zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer möglichen Vergesellschaftung bzw. Sozialisierung der in Berlin ansässigen Wohnungsunternehmen hat am 15. Dezember ihren ersten Zwischenbericht veröffentlicht. Schon eine Woche zuvor lag der Bericht mehreren Zeitungen vor und sorgte für entsprechende Schlagzeilen. Von Befürworter:innen wurde der Bericht bereits vor Veröffentlichung als „Zwischenerfolg“  gefeiert, die Kommission gebe „grünes Licht“  für Vergesellschaftungen. Das ist bei näherem Hinsehen aber nicht der Fall.

Wohnungsmarkt ohne Börsendruck

In der Politik wird verzweifelt nach Wegen gesucht, um die überhitzten Wohnungsmärkte zu entspannen. Eine sehr interessante Möglichkeit wurde dabei bisher nicht in Betracht gezogen, obwohl es sie in anderen Rechtsbereichen seit langem gibt: die Steuerung durch Marktzugangsbeschränkungen. Unternehmen, deren Geschäftsmodelle die Mieten und die Bodenpreise nach oben treiben und die dadurch die sozialen Strukturen gefährden, könnten vom Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden. Das wäre verfassungs- und EU-rechtlich möglich und sogar auf Landesebene machbar, wie ein genauerer Blick zeigt.