Articles for tag: KlimafolgenbewältigungKlimahaftungKlimaklageKlimaklagenKlimakriseRWEStörerhaftungZivilrecht

Kein Problem des Zivilrechts

139 Seiten Gerichtsurteil, ein peruanischer David gegen einen Goliath der deutschen Energiewirtschaft und eine Gletscherkatastrophe. Das hätte zur juristischen Großerzählung an einer schwierigen Schnittstelle zwischen Privat- und Verwaltungsrecht getaugt. Man hätte das Eigentumsrecht in einer globalisierten Welt vermessen und hinterfragen können, ob das BGB so einem Fall gerecht werden kann. Aber das Oberlandesgericht Hamm will in seinem Klimaurteil vom 28. Mai 2025 in die Beweiswürdigung und löst den Fall, als spiele er in Wanne-Eickel: Gutachten, kein Beweis für die Gefahr, Klage abgewiesen.

Die „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“

Nach monatelanger Debatte wurde gestern das Verwaltungsabkommen zur Einrichtung einer „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ endlich unterzeichnet. Dieser Beitrag beleuchtet die materiellen Maßstäbe des Schiedsgerichts. Entgegen gängiger Kritik stellen diese Maßstäbe die Antragsberechtigten überwiegend nicht schlechter und entsprechen auch den „gerechten und fairen Lösungen“, wie sie die internationalen „Washingtoner Prinzipien“ fordern.

Restitution durch Schiedsgerichtsbarkeit

Die Restitution nationalsozialistischer Raubkunst beschäftigt uns seit Jahrzehnten. Entgegen vieler Stimmen aus dem öffentlichen Recht liegen gegenwärtig im Feld der Restitution nationalsozialistischer Raubkunst die größten versöhnungspolitischen Chancen nicht darin, ein „Restitutionsgesetz“ anzustreben, sondern vielmehr darin, die bestehenden Möglichkeiten „privatautonomer“ Streitbeilegung durch Errichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit auszuschöpfen.

Scheuers missglückte PKW-Maut

Der Haftung des Bundes gegenüber den Betreiberfirmen der missglückten PKW-Maut hat die Frage aufgeworfen, ob das Ministergesetz anzupassen sei, um Regressansprüche zu ermöglichen. Der Status von Ministern soll nach Auffassung von Jörg Berwanger[1] und Patrick Heinemann zu Haftungsfreiräumen führen. Dafür gibt es jedoch keine überzeugenden Gründe. In alle Abläufe des Vertrages war neben dem früheren Minister Scheuer auch sein beamteter Staatssekretär Dr. Schulz eingebunden. Die im Bericht des Untersuchungsausschusses beschriebenen Tatsachen legen eine gemeinschaftliche Haftung nach § 826 BGB bzw. § 75 BBG nahe.

Verbote sind Verbote sind Verbote

Letzte Woche hat die 65. Kammer des Landgerichts Berlin eine Entscheidung zur Praxis von „Schattenmieten“ veröffentlicht (Az. 65 S 76/20). Anders als zuvor die 67. und die 66. Kammer geht sie davon aus, dass die Vermieterseite auch weiterhin Mieterhöhungen vor Gericht durchsetzen kann, obwohl der Berliner „Mietendeckel“ (MietenWoG) laufende Mieten auf dem Stand vom 18. Juli 2019 einfrieren wollte. Die vertraglichen Vereinbarungen, so die Kammer, blieben nämlich durch die im MietenWoG geregelten Verbote überhöhter Mieten unberührt. Das Gesetz hindere während seiner Laufzeit lediglich, eine solche überhöhte Mietforderung durchzusetzen. Diese Lesart des Gesetzes hätte verheerende praktische Konsequenzen. Sie ist zivilrechtlich verfehlt und verfassungsrechtlich keinesfalls geboten.

Warum dem Land Berlin die Gesetzgebungs­kompetenz für den „Mietendeckel“ zusteht

Der Senat von Berlin hat sich heute endgültig auf den Entwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung“ (MietenWoG) geeinigt. Verfassungsrechtlich ist insbesondere die Kompetenzfrage umstritten. Die einen meinen, das Land Berlin habe weder für das Einfrieren noch für das Deckeln und Kappen der Mietpreise die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Andere gestehen dem Land grundsätzlich die Kompetenz zu, öffentlich-rechtliche Mietpreisregeln zu erlassen, sehen die Kompetenzgrenze jedoch mit der Deckelung und Kappung der Mieten überschritten. Wiederum andere streiten für eine umfassende Kompetenz des Landes Berlin. Letzteres halten wir für richtig.

Fehlurteile, und woran man sie erkennt

An der FU Berlin läuft ein spannendes und spektakuläres Forschungsprojekt, das auch die Leser des Verfassungsblogs interessieren müste: www.watchthecourt.org. Es handelt sich um einen Blog unter Federführung des Zivil- und Zivilprozessrechtlers Martin Schwab: Es gibt Urteile von Gerichten, die schlichtweg nicht nachvollziehbar und auf den ersten Blick rechtswidrig sind. Diese führen dazu, dass Anwälte in Erklärungsnot kommen können, da sie ihrem Mandanten die offensichtliche Rechtslage nicht mehr vermitteln können. Gerichtsprozesse, die für die Beteiligten meistens ebenfalls eine Belastung darstellen, verlängern sich und höhere Instanzen müssen ein Prozess neu verhandeln, der bei sauberer Arbeit der unteren Instanzen längst abgeschlossen wäre. Außerdem ... continue reading