Wenn Richter:innen sich dumm stellen

Im Koalitionsvertrag heißt es: "Im Asylrecht muss aus dem Untersuchungsgrundsatz der Beibringungsgrundsatz werden." Viele asyl- und migrationskritische Bürger:innen werden der Meinung sein, eine solche Eigeninitiative der Geflüchteten sei ja wohl das Mindeste für den Erhalt eines Schutzstatus. Verwaltungsrichter:innen hingegen hadern zu Recht mit der Abschaffung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Asylrecht. Positive Erfahrungen aus dem Zivilprozess lassen sich auf den Verwaltungsprozess – und insbesondere auf das Asylverfahren – nicht übertragen.

Glancing Beyond Europe

On 9 May 1831, a young French aristocrat trained as lawyer arrived in Rhode Island for a nine-months visit to the United States. Officially tasked by the French government with studying the American prison system, his ambition and desire for political and literary fame propelled him to conduct a much broader study of the character of the American Republic. Based on his observations, the young lawyer wrote Democracy in America; a book that holds as much insight about the European Union today as it did about the early American Republic back then.

Der Bürgerrat als Hybride?

Die politik- und rechtswissenschaftliche Diskussion über Bürgerräte kreist vor allem um die Frage nach Formaten. Mindestens genauso relevant ist aber die Verortung im Staat-Gesellschaft-Gefüge. Mit welchen anderen Institutionen unserer Demokratie sind sie vergleichbar? Bürgerräte lassen sich letztlich als „Transmissionsriemen“ zwischen öffentlicher und privater Willensbildung verstehen, womit eine Verortung als Hybride naheliegt.

Die Frage nach dem Warum

Die Akzeptanz der Demokratie als Herrschaftsform schwindet. Bürgerräte erfüllen vor diesem Hintergrund vielfältige Funktionen, die das Vertrauen der Bevölkerung wieder stärken können. Zu nennen sind dabei Legitimations- Akzeptanz- Transparenz- Informations- und Qualitätsfunktion. Das Ziel einer Kongruenz zwischen Funktion und Wirkung lässt sich allerdings nur herstellen, wenn Bürgerräte auch institutionell standardisiert werden.

Endlich mehr Strategiefähigkeit in der Außen- und Sicherheitspolitik

Deutschland soll laut Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD einen Nationalen Sicherheitsrat erhalten. Im Koalitionsvertrag sind jedoch Rolle und Funktion der neuen Institution nur unscharf umrissen, weswegen viele staatsorganisationsrechtliche Fragen offen bleiben. So muss etwa noch die Kompetenz, das Verhältnis zu bestehenden Institutionen und die Verortung des Personalbestandes eines Nationalen Sicherheitsrates geklärt werden. Vor dessen Schaffung sind somit noch politische Grundsatzentscheidungen zur gewollten politischen Hervorhebung und Funktion erforderlich.

Gesichert rechtsextremistisch, gesichert verboten?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Nach einer Pressemitteilung kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass in der AfD als Gesamtpartei ein „ethnisch-abstammungsmäßige[s] Volksverständnis“ vorherrsche, das mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht vereinbar sei. Seitdem wird über ein AfD-Verbot diskutiert, oft ohne zwischen den rechtlichen Anforderungen für die Einstufung einerseits und für das Parteiverbot andererseits zu unterscheiden. Bei der Einstufung einer Partei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz handelt es sich allerdings nur um eine behördliche Einschätzung, die für ein etwaiges Parteiverbotsverfahren keine Bindungswirkung hat.

Zwischen Deutung und Hoheit

Bei der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Bundestags trug die Abgeordnete Cansin Köktürk eine „Kufiya“ um den Hals geknotet. Dagegen haben sich drei Abgeordnete an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gewandt. Verletzt die Kufiya die Geschäftsordnung des Bundestages und die Würde des Hauses? Das Grundgesetz sagt dazu nichts. Deshalb werden entsprechende Fälle über einzelfallbezogene Ordnungsmaßnahmen gelöst. Dabei kann sich der Maßstab jedoch erheblich unterscheiden, je nachdem, welche Bedeutung dem Symbol zugeschrieben werden kann. Es bedarf deshalb einer grundlegenden Auseinandersetzung mit der juristischen Methodik der Symboldeutung.