Trump 2.0 as ›Dual State‘?

Donald Trump’s radicalized efforts to transform US constitutional democracy into personalized executive-centered rule have again generated a predictable avalanche of invocations of Carl Schmitt. Less predictably, recent political commentators have turned to one of Schmitt’s contemporary critics, the mid-century socialist jurist and political scientist, Ernst Fraenkel, claiming that his account of the Nazi “dual state,” in which rule-based normative and discretionary prerogative legal spheres uneasily coexisted, provides a useful template for making sense of Trump 2.0’s highly selective rendition of legal fidelity.

Falsches Vertrauen

Die Rechtstaatlichkeit der Türkei ist in den letzten Wochen erneut unter starken Beschuss gekommen. Aus Deutschland folgen jedoch weiterhin keine Konsequenzen. Wenn der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens im Auslieferungsrecht nicht ständig überprüft wird, gefährdet dies die Integrität der Justiz. Eine Aussetzung von Auslieferungen in die Türkei könnte dem Rechtsstaatsbedürfnis beider Länder dienen und eine längst überfällige Neubewertung der justiziellen Bedingungen anstoßen.

Harvard Under Attack

Seit dem Amtsantritt von Donald Trump als 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vergeht kaum eine Woche, in der wissenschaftliche Einrichtungen nicht attackiert werden. Die US-Regierung macht nun geltend, dass Harvard – und andere Universitäten – gegen Title VI des Civil Rights Acts verstießen, indem sie als „Brutstätten für Antisemitismus“ dienten. Das wirft allerlei verfassungsrechtliche Fragen auf.

Volksverhetzung und die Entziehung des passiven Wahlrechts

Ein neuer Vorstoß zur Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen wirft heikle Fragen zur Grenze zwischen Strafrecht und Meinungsfreiheit auf. Wird das passive Wahlrecht an politisch aufgeladene Tatbestände geknüpft, droht ein gefährlicher Präzedenzfall - mit weitreichenden Folgen für die politische Teilhabe und das Vertrauen in den Rechtsstaat. Gerade der Umgang mit § 130 StGB erfordert deshalb juristische Zurückhaltung und ein gefestigtes Verständnis demokratischer Resilienz.

Diabolus Advocati

Der Überfluss an verfassungsrechtlichen Sünden der Trump-Administration kaschiert manchmal die Unbegreiflichkeit der einzelnen Tat. Ein Baustein des Angriffs auf den Rechtstaat in seiner Gesamtheit ist der Feldzug der Regierung gegen bestimmte Anwaltskanzleien. Die Vorgänge werfen nicht nur berufsrechtliche Fragestellungen im Hinblick auf die in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte dieser Kanzleien auf – sondern auch nach der Resilienz der Anwaltschaft in Deutschland. Eine sinnvolle Resilienzmaßnahme wäre eine Verankerung der Anwaltschaft im Grundgesetz.

Mehr Schein als Schutz

Im Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt setzt die neue Bundesregierung vor allem auf strafrechtliche und sicherheitspolitische Maßnahmen. Eine feministische Analyse zeigt jedoch, dass diese Ansätze häufig an Symptomen statt an den Ursachen gesellschaftlicher Ungleichheiten ansetzen und staatliche Kontrollmechanismen unreflektiert verstärken können. Insgesamt bleiben die geplanten Maßnahmen vielfach unkonkret und greifen strukturelle Probleme unzureichend auf.

Reforming the Legislature in Bangladesh

Bangladesh’s political journey since gaining independence in 1971 has shifted back and forth between democratic aspirations and periods of authoritarian rule. The country now stands at a crossroads again after its authoritarian leader, Sheikh Hasina, was ousted after popular protests last year. Tasked with the mandate of “rebooting democracy”, the Constitutional Reform Commission has proposed sweeping changes, including restructuring the legislature from a parliamentary to a semi-parliamentary system with moderation.

Grundlegende Reform oder Schnellschuss?

Im März 2025 haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat einer Änderung des Grundgesetzes zugestimmt. Das am 24. März 2025 im Bundesgesetzblatt verkündete Gesetz sieht unter anderem vor, dass für Bund und Länder in den nächsten Jahren erhebliche neue Gestaltungs- und Verschuldungsspielräume entstehen sollen. Die Änderungen, die nach dem Entwurf des Koalitionsvertrages wohl noch nicht das Ende der Reformbemühungen darstellen, weisen einige offene Fragen und sprachliche Ungenauigkeiten auf, die Bund und Länder einfachgesetzlich weiter bearbeiten müssen.

Eben noch schnell den Kriegsdienst verweigern?

Im Koalitionsvertrag steht ein Modell für einen neuen Wehrdienst. Die jungen Menschen in Deutschland lehnen diesen aber mehrheitlich ab. Die Wehrpflicht ist dabei zwar eine Verfassungspflicht aller Bürger (nicht Bürgerinnen), gleichzeitig gibt es mit dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung eine außergewöhnlich starke Exit-Option für die Wehrpflichtigen. Diese ist auch im Verteidigungsfall sicher.

Bis die Bergwacht kommt

Am Freitag, den 04.04.2025, ist im Thüringer Landtag einmal mehr die „Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses“ gescheitert. Ohne den Ausschuss können in Thüringen Richter und Richterinnen auf Probe nicht auf Lebenszeit ernannt werden. Und ohne Lebenszeitrichter und -richterinnen droht der Thüringer Justiz – verschärft durch die anstehende Pensionierungswelle – die Funktionsunfähigkeit. Sollte die AfD-Blockade dauerhaft anhalten, muss ein anderer Weg gefunden werden. Eine verfassungsrechtliche Gratwanderung – denn alle denkbaren Lösungen stehen quer zum Wortlaut des Art. 89 Abs. 2 der Thüringer Verfassung.