No unity in the United Kingdom

The United Kingdom has not achieved a unified approach towards COVID-19. Rather, the crisis has exposed the transformation of the UK into nations pulling in quite different directions. This post will discuss the disunity in the British response to coronavirus, focusing on the Scottish and British governments. COVID-19 illustrates the political and legal instability of the British constitution as the country exits the European Union.

Corona Constitutional #37: Epidemische (Schief-)Lage

Während die Deutschen wieder Bars besuchen und Urlaube planen, funktioniert die Politik weiter im Corona-Ausnahme-Modus. Ist es an der Zeit, das Ende der epidemischen Lage einzuläuten? Und wie wirkt sich das Virus auf unser Verständnis von Demokratie und Gewaltenteilung aus? Darüber diskutiert Charlotte Heppner im heutigen Podcast mit THORSTEN KINGREEN von der Universität Regensburg.

Ein Schiedsgericht für die Gerichte?

Der Ultra-vires-Konflikt zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof begründet eine Verfassungskrise, die sich nicht rechtlich, sondern nur politisch überwinden lässt. In diesem Sinne hat Armin Hatje hier jüngst einen begrüßenswerten rechtspolitischen Vorschlag für einen Gemeinsamen Rat der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union vorgestellt. Nachdem Hatje bereits die Funktion und mögliche Ausgestaltung eines solchen Gremiums beschrieben hat, möchte ich seinen Vorschlag im Folgenden um die Beobachtung ergänzen, dass ein Gemeinsamer Rat nur dann Erfolg verspricht, wenn alle Beteiligten die politische Natur seiner Entscheidungen akzeptieren.

Ultra vires and constitutional identity control – apples and oranges or two drops of water?

The PSPP decision raised the question of how to deal with competence and jurisdictional conflicts in the EU. Once suggestion is to install a Mixed Appeal Chamber of the CJEU. Apart from ultra vires control, the New Chamber could also engage in constitutional identity review of EU law. In order to do that I will propose, what I call, the “sequential” model of adjudication on Art. 4(2) TEU, which in my opinion can be applied in the current legal setting, but which could be potentially complemented with the establishment of the new chamber.

Corona Constitutional #34: Maulkorb für den Innenminister?

In seinem am 9. Juni 2020 verkündeten Urteil hat sich das Bundesverfassungsgericht einmal mehr mit den Äußerungsbefugnissen von Regierungsmitgliedern befasst. Gelegenheit dazu gab ein Antrag der AfD im Organstreitverfahren. Es ging um ein Interview, das auf der Homepage des BMI veröffentlicht wurde und in dem Innenminister Seehofer die Partei als “staatszersetzend” bezeichnete. Wie das Bundesverfassungsgericht das rechtlich einordnet, was die Richterinnen und Richter dabei für ein Politikverständnis an den Tag legen und warum die AfD eigentlich so gern nach Karlsruhe zieht, bespricht Charlotte Heppner im heutigen Podcast mit MEHRDAD PAYANDEH von der Bucerius Law School und SOPHIE SCHÖNBERGER von der Universität Düsseldorf.

Taming the Karlsruhe Dragon

In order to reconcile the conflicting claims for primacy within the parameters set by the BVerfG and EU law, the German parliament could (and should) amend the procedural rules for the BVerfG: the first, and most fundamental of these changes would provide for an order to conduct a referendum on whether Germany should exercise its right to withdraw from the EU under Art. 50 TEU as the only definitive judicial remedy available if a conflict between EU law and the German constitution cannot otherwise be resolved.

Die Genehmigungs­praxis für deutsche Rüstungs­exporte ist verfassungswidrig!

Das Leitbild unserer Verfassung lautet: Je weniger Waffenexporte desto besser – jedenfalls außerhalb von NATO und EU. Überraschend wenig diskutiert, und auch von der medialen Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, ist in diesem Zusammenhang indes ein anderer Gesichtspunkt: Das Grundgesetz weist die außenpolitisch höchst sensible Entscheidung über Rüstungsexporte aus gutem Grunde ganz explizit dem Kollektivorgan Bundesregierung zu. Tatsächlich getroffen aber wird sie von einem Gremium, das in der Verfassung gar nicht vorkommt.