Politisches Neuland, rechtliches Altgebiet

Union und SPD diskutieren bei ihren Koalitionsverhandlungen nicht nur die Schuldenbremse, sondern auch zwei neue Sondervermögen: eines für die Bundeswehr, eines für die Infrastruktur. Diese neuen Kreditermächtigungen wären nicht von der Schuldenbremse erfasst, würden jedoch ebenfalls eine Grundgesetzänderung erfordern. Bella hält die Idee, das Grundgesetz vor dem Zusammentritt des neuen Bundestages zu ändern, für verfassungsrechtlich unzulässig. Im Kern spricht er dem alten Bundestag die Legitimation ab, das Grundgesetz ändern zu können, und beschneidet damit die Kompetenzen des alten Bundestages.

Fiscal Hamlets

Nichts bestimmt die begonnenen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD stärker als die Schuldenbremse. Sie und nicht, wie im Wahlkampf fast allgemein behauptet wurde, die Migration, ist die Mutter aller Probleme. Tritt die noch bis zur Konstituierung des 21. Bundestages bestehende verfassungsändernde Mehrheit dem Vorschlag näher, militärische Verteidigung und Infrastrukturmodernisierung in zwei gewaltigen Sondervermögen – die Rede ist von jeweils 400 Mrd. Euro – zu institutionalisieren, gleichzeitig aber die Schuldenbremse formal nicht anzutasten, so bedeutet das nichts weniger als die Spaltung ihrer Finanzverfassung; tendenziell die Spaltung ihrer ökonomischen Verfassung überhaupt.

Man wird ja wohl mal fragen dürfen?

Dass die Regierung nicht einfach daherreden kann, was ihr gerade in den Sinn kommt, sondern auch in ihrer öffentlichen Kommunikation an die Verfassung gebunden ist, gehört mittlerweile – nicht zuletzt aufgrund umfassender verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung – zum verfassungsrechtlichen Allgemeinplatz. Aber wie ist es eigentlich um die öffentliche Kommunikation des Bundestages bestellt? Anlass, sich diese Frage einmal genauer anzusehen, bietet ausgerechnet eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Ein Schelm, wer hier Ironie erkennen will.

Aus Alt mach Neu?

Um die Bundeswehr finanziell besser auszustatten, wird derzeit überlegt, noch mit den alten Mehrheitsverhältnissen im Bundestag ein neues Sondervermögen zu beschließen. Dafür müsste noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags das Grundgesetz geändert werden. Aus demokratietheoretischer Sicht drängt sich die Frage auf, ob der aktuelle Bundestag nach der Wahl über ausreichend Legitimität verfügt, um weitreichende gesetzgeberische Entscheidungen zu treffen. Dieser Beitrag zeigt, dass der Alt-Bundestag infolge der Neuwahl die nötige Legitimation verloren hat, um das Grundgesetz anzupassen.

Wahlkreissieger ohne Bundestagssitz?

Nachdem das neue Wahlrecht am Sonntag zum ersten Mal praktisch zur Geltung kam, wundern sich zahlreiche Beobachter über die praktischen Folgen für die „Wahlkreisgewinner“, die mangels Zweitstimmendeckung nicht in den Bundestag einziehen dürfen. Diese Folgen sind bei näherer Betrachtung zwar nicht überraschend, lassen aber durchaus die Überlegung zu, ob etwaige Nachteile dieses Wahlrechts durch eine Reform beseitigt werden können – zumal Friedrich Merz ohnehin schon angekündigt hat, das Wahlrecht ändern zu wollen.

Männerlastig, Frauen lästig?

Der neue Bundestag wird noch männerlastiger sein wird als zuvor. Ein Grund dafür ist die prognostizierte politische Verschiebung nach rechts: CDU/CSU und AfD, die traditionell einen niedrigen Frauenanteil unter ihren Kandidierenden haben, werden voraussichtlich Sitze hinzugewinnen – während Parteien mit mehr Frauen tendenziell verlieren werden. Aber selbst bei gleichbleibenden Machtverhältnissen würde das neue Wahlrecht bestehende Ungleichheiten verschärfen. Deshalb ist es gerade jetzt besonders wichtig, einen gesellschaftlichen Diskurs zu führen, wie auch die Gesetzgebung Parität stärken kann.

Wahllos im Ausland

Am kommenden Sonntag findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Eine bedeutende Wahl, bei der schon wenige Stimmen einen entscheidenden Unterschied machen könnten. Doch zahlreiche Stimmzettel von im Ausland lebenden Deutschen werden nicht rechtzeitig ankommen. Ebenso wie Berichte über frustrierte Wählerinnen und Wähler kursieren inzwischen vermehrt Vorschläge, wie sich dieser Zustand beheben ließe. Diskutiert wird dabei unter anderem die Einführung von Auslandswahlkreisen. Auslandswahlkreise lösen jedoch keineswegs alle Probleme und schaffen zahlreiche neue. Die Teilnahme an Wahlen von im Ausland lebenden Deutschen kann und muss verbessert werden, doch hierfür ist an anderer Stelle anzusetzen.

Viel Heu und viel Stroh

Im aktuellen Bundestagswahlkampf regnet es private Großspenden. Während insbesondere CDU, FDP und AfD auf Spendenrekorde zusteuern, steht die AfD nun wegen einer fast 2,35 Millionen Euro schweren Spende aus Österreich im Zentrum eines neuen Skandals. Besonders alarmierend ist jedoch der allgemeine Transparenzverlust in der Parteienfinanzierung, der bereits zu einem Abrutschen Deutschlands im Korruptionsindex von Transparency International geführt hat. Ein Blick über den Atlantik beweist, dass sich dieses Problem nicht von selbst lösen wird und ein rasches Einschreiten dringend geboten ist.